Die Neuwahl wird möglich

Bgm. Johannes Hibler
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Es ist möglich, dass die Lienzer in wenigen Monaten erneut über den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin abstimmen müssen. Die SPÖ hatte den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen. Begründung: In der Stadt habe man Wahlkarten ohne Ermächtigung telefonisch und sogar für andere Personen (Bekannte, Verwandte) anfordern und dann abholen können. Das wäre nicht gesetzeskonform. 43 Wahlkarten seien auf diesem Wege zu den Wählern gelangt – „Illegitime Stimmen“, wie die SPÖ meint.

Und da der Abstand im Wahlergebnis (Bgm.-Direktwahl) zwischen Johannes Hibler (ÖVP) und Elisabeth Blanik (SPÖ) gerade einmal 14 Stimmen betragen hatte (50,11 % : 49,89 %), hätten diese Wahlkarten Einfluss auf den Wahlausgang gehabt.

Möglicherweise wird das Höchstgericht Ende Oktober in der Sache entscheiden.

Von Bgm. Hibler war trotz mehrmaliger Anfrage keine Stellungnahme dazu zu erhalten.

Vize-Bgm. Blanik erwartet die Entscheidung mit Spannung. „Wenn es eine Rechtsverletzung gab, kommt es zu Neuwahlen. Die Verantwortung dafür trägt einzig und allein Bgm. Hibler. Als Jurist hat auch er sich an die Gesetze zu halten. Ich stelle mich der Herausforderung und möchte Bürgermeisterin werden. Zuviel Macht in einer Hand tut Lienz nicht gut. Zu viele Gelder werden in touristische Prestigeprojekte wie die Ganzjahresrodelbahn etc. investiert, hingegen bleiben wichtige kommunale Anliegen wie Jugendzentrum, Dolomitenbad, Hauptschule Nord, Citybus etc. auf der Strecke.“

Von Seiten der Landes-SPÖ heißt es, „der VfGH hat in Sachen Anfechtung der Stichwahl noch nicht entschieden. Wir warten jetzt ab, bis es so weit ist.“

Ebenso kurz angebunden gibt sich die Landes-ÖVP: Die Sache liege jetzt beim Höchstgericht und laufende Verfahren wolle man nicht kommentieren.

Bgm. Johannes Hibler
Vize-Bgm. Elisabeth Blanik
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