Erleichterung bei Tierhaltung
Unnötig strenge Auflagen für Bauern wurden mit einer Sonderregelung etwas abgeschwächt
Ab jetzt gibt es eine 10-Prozent-Toleranzregel in der Tierhalteverordnung. Bezirksbauernbundobmann Martin Mayerl begrüßt die Änderungen, bei der der Schutz des Tieres nach wie vor im Vordergrund steht.
LIENZ (ebn). Mit Ende 2011 laufen Übergangsfristen im Bundestierschutzgesetz aus, die die baulichen Anforderungen in Ställen regeln. Bisher auf den Millimeter genau. Vielerorts wären Anpassungen notwendig. „Es trifft gerade die kleinsten landwirtschaftlichen Betriebe, und das oft wegen ein paar Zentimeter“, meint Bezirksbauernbundobmann Martin Mayerl.
Dieser „Zentimetertierschutz“ sei mehr als übertrieben und habe wenig mit der tatsächlichen Situation am Hof zu tun, meint der Osttiroler Bauernvertreter. Bei den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssten in ganz Österreich mehr als 30.000 Betriebe kräftig in ihren Hof investieren und oft teuer umbauen. Mehrere hundert wären es auch in Osttirol. „Das ist in der aktuellen wirtschaftlichen Lage unzumutbar und würde vor allem jene Bauernhöfe treffen, die im Nebenerwerb geführt werden. Deswegen tritt jetzt eine 10-Prozent-Toleranzregel in Kraft. Sie bietet den Bäuerinnen und Bauern endlich Rechtssicherheit und schützt sie vor unnötigen Maßnahmen, die oft auch nicht finanzierbar sind“, erklärt Mayerl. Mit der Umsetzung der Toleranzregel würde auch weiterhin eine insgesamt tierfreundliche Haltung gesichert. „Dies wird auch streng kontrolliert. Das ist uns Bauern wichtig. Unsere Tiere müssen artgerecht gehalten werden, denn immerhin sind sie unsere Wirtschaftsgrundlage. Der Schutz der Tiere steht auch mit der Toleranzregel im Vordergrund“, führt Martin Mayerl aus.
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