Notaufnahme
Streit um angekündigten Warnstreik in der Klinik Ottakring
Die Ärztinnen und Ärzte der Zentralen Notaufnahme der Klinik Ottakring kündigten für den 30. Juni einen Warnstreik an. Der WiGev behauptet, nicht informiert worden zu sein, das Streikkomitee sieht das anders. Auch geht es um die Fragen, ob man streiken kann und ob es zu einer einstündigen Rettungssperre kommen wird?
WIEN/OTTAKRING. In einer Aussendung und mit einer Videobotschaft kündigten Ärztinnen und Ärzte der Zentralen Notaufnahme (ZNA) der Klinik Ottakring für Ende Juni einen Warnstreik an. Mehrmals habe man als Team auf die "Missstände, Benachteiligungen und Hürden" hingewiesen, die ihnen ein "gesundes, nachhaltiges und patientenorientiertes Arbeiten" erschweren, teilte das Streikkomitee mit. Die BezirksZeitung berichtete:
Der Warnstreik soll am 30. Juni von 10 bis 11 Uhr erfolgen. Auf Anfrage der BezirksZeitung zeigte sich der zuständige Wiener Gesundheitsverbund (WiGev) überrascht über die Warnstreikankündigung: "Wir haben gestern (14. Juni, Anm.) aus den Medien von der Ankündigung einzelner Ärzt*innen der Klinik Ottakring erfahren. Eine Streikankündigung seitens der Personalvertretung ist uns weder bekannt, noch liegt uns eine vor", so eine Sprecherin.
Die Sprecher des Streikkomitees Aglaia Kotal und Severin Ehrengruber widersprechen dem WiGev. Im Gespräch mit der BezirksZeitung sagen sie, dass die WiGev-Führung per Mail um 9 Uhr am 14. Juni über die Ankündigung des Warnstreiks informiert hätten. Das könne man auch beweisen.
Ist der Streik rechtskräftig?
Jetzt stellt sich auch die Frage, ob man überhaupt streiken kann? Vom WiGev heißt es, dass Streiks "nur von der Gewerkschaft bzw. der Personalvertretung durchgeführt werden können". Das sei ein "Irrtum" und das stimme nicht, kommentieren Kotal und Ehrengruber. Ein Warnstreik sei ein Menschenrecht, so Kotal. Laut den Sprechern seien die Anschuldigungen des WiGev ein "schwaches Argument".
Ähnlich sieht es Franz Marhold. Im "Presse"-Interview (Paywall) erklärt der stellvertretende Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien wie folgt: "Für die Zulässigkeit eines Streiks ist nur erforderlich, dass es sich dabei um eine kollektive Aktion handelt, die ein Ziel verfolgt, dessen Regelung im Machtbereich des Arbeitgebers liegt". Der Streik sei rechtmäßig und als solcher dürfe er auch bezeichnet werden.
Jedoch kann der Arbeitgeber die eine Stunde, in der die Arbeit niedergelegt wird, vom Gehalt abziehen, sonst brauche es für einen Streik nicht die Zustimmung einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft wie etwa der Gewerkschaft, sagt Marhold.
Rettungssperre wird beantragt
Für die Dauer des Warnstreiks wird eine Rettungssperre beantragt, jedenfalls wurde "dafür Sorge getragen, dass die Akut- und Notfallversorgung" während der Sperre sichergestellt sei, so das Streikkomitee. "Für uns stehen die Patienten an vorderster Stelle", betont das Komitee.
Eine Sperre der Rettungszufahrt in der Klinik Ottakring wird es laut WiGev allerdings nicht geben. Man habe bereits Maßnahmen ergriffen, die "in unserem Verantwortungsbereich liegen und sind weiterhin offen für Gespräche mit der zuständigen Personalvertretung. Einzelne Forderungen der Ärzt*innen thematisieren wir selbst regelmäßig", so eine Sprecherin. Auch der WiGev fordere eine gerechte Verteilung der Rettungszufahrten, diese sinken in den AUVA-Spitälern und den Ordensspitälern seit einigen Jahren und werden "vollumfänglich vom WiGev kompensiert".
Zur Sperre wird es deshalb nicht kommen, weil das die "Kolleg*innen in den anderen Kliniken zusätzlich stark belasten würde. Die Patient*innen-Versorgung bleibt im WiGev dementsprechend vollumfänglich aufrecht", fügte die Sprecherin hinzu.
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