Drogen-Hotspot Flachgasse
Ein Bauplatz voll mit Drogen-Spritzen und Alkoholflaschen
Es ist nicht zu übersehen: In der Flachgasse 27 ist alles voll mit Alkoholflaschen und Spritzen.
PENZING/RUDOLFSHEIM. Die Flachgasse liegt an der Grenze des 14. zum 15. Bezirk. An sich ist sie eine ruhige Gasse, die die Hütteldorfer Straße mit der Linzer Straße verbindet. Doch bei der Hausnummer 27 bietet sich ein erschreckendes Bild: Hier liegen auf einem verlassenen Baugrundstück unzählige leere Alkoholflaschen und jede Menge Spritzen herum. Man sieht die Flaschen und Spritzen sofort, wenn man an diesem Grundstück vorbeigeht.
Doch nicht nur das: Frau J., die unter diesen Umständen anonym bleiben möchte, berichtet von mehreren Personen, die in den vergangenen Wochen vor ihrer Tür gestanden seien. "Sie haben einen verwirrten Eindruck gemacht und um einen Platz zum Ausruhen gebeten", so Frau J. "Sie haben mir leid getan." Frau J. wohnt in jenem Teil der Flachgasse, der sich im 14. Bezirk befindet, nur wenige Hausnummern von dem besagten Baugrundstück entfernt. Sie sieht eine Verbindung zwischen dem, was man dort vorfindet, und den Personen, die bei ihr in der Nacht vor der Tür gestanden seien.
Drogen-Hotspot: Polizei wusste von nichts
Die Beamten der Polizeiinspektion in der Wurmsergasse haben jetzt zum ersten Mal von den Funden auf dem Grundstück erfahren. Bisher sei das nicht bekannt gewesen, heißt es auf Nachfrage der bz. Man werde dem aber nachgehen. Und auch im 14. Bezirk, bei der Polizeiinspektion in der Leyserstraße, hatte bisher niemand eine Ahnung davon.
Auch Gerhard Zatlokal (SPÖ), Bezirkschef in Rudolfsheim, zeigt sich überrascht und kündigt Maßnahmen an. "Ich hatte davon keine Kenntnis. Wir haben die Magistratsdirektionsgruppe "Sofortmaßnahmen" darüber informiert und folgende Stellungnahme erhalten: ‚Leider kann dort nicht sofort etwas unternommen werden, da es sich dabei um ein Privatgrundstück handelt und dieses eingezäunt ist. Die Magistratsdirektion wird jedoch die Sucht- und Drogenhilfe davon in Kenntnis setzen und ein Verfahren nach der Reinhalteverordnung einleiten.'"
Für das Grundstück selbst sei ein Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt worden. "Der Einreicher muss spätestens nach vier Jahren ab Bewilligung mit dem Bau beginnen", so Zatlokal. In dieser Zeit werden hier hoffentlich nicht mehr so bald Spritzen zu finden sein.
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