Keine Genehmigung
Transgourmet-Baustart bei Westeinfahrt verzögert sich
Das Transgourmet-Bauprojekt an der Wiener Westeinfahrt könnte sich verzögern. Die Widmung ist bereits erfolgt, allerdings fehle noch die Baugenehmigung. MeinBezirk fragte beim Unternehmen nach.
WIEN/PENZING. Lange war es um das große Bauprojekt des Lebensmittelgroßhändlers Transgourmet ruhig. Das Unternehmen plant seit 2022 ein Logistikzentrum in der Westeinfahrt zu errichten. Beim 35. Gemeinderat im Rathaus ist die Flächenwidmung für das geplante Logistikzentrum des Tiefkühl-Giganten in Auhof 2023 beschlossen worden.
Ein kurzer Rückblick: Zwischen Westautobahn, Wientalstraße und Lainzer Tiergarten soll ein Gastronomie-Großhandel entstehen. Eigentümer des 47.000 Quadratmeter großen Grundstücks, auf dem derzeit nur ein Hotel und eine aufgelassene Tankstelle stehen, sind die Stadt Wien sowie die Asfinag.
Der geplante größte Transgourmet Ostösterreichs möchte die Gastronomie der Stadt mit Klein-LKW, angeblich mit E-Antrieb, beliefern, Gastronomen können Waren zudem auch im Cash & Carry-Markt abholen, für Private ist der Lebensmittelgroßmarkt nicht gedacht. Soweit das Konzept. Mit der Inbetriebnahme ist im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen.
Doch der Weg bleibt für Transgourmet bis dahin weiter steinig. Eigentlich hätte der Baustart laut des Geschäftsführers Manfred Hayböck im Sommer 2024 erfolgen sollen. Doch eine Umweltschutzorganisation sowie Privatpersonen haben, wie der ORF berichtete, eine Beschwerde erhoben. MeinBezirk hat sich sowohl bei der Transgourmet-Pressesprecherin Martina Macho, als auch bei der Umweltschutzabteilung (MA 22) erkundigt.
Verfahren nach dem Wiener Naturschutzgesetz
„Die Wiener Landesregierung hat mit Bescheid festgestellt, dass das Vorhaben ‚Transgourmet Wien West‘ nicht UVP-pflichtig ist“, hieß es von der MA 22. Das Wort "Umweltverträglichkeitsprüfung", kurz UVP, bezieht sich auf einen Prozess, der durchgeführt wird, bevor größere Projekte oder Vorhaben umgesetzt werden, um deren Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten. Dieser Prozess wird oft von Regierungen oder anderen zuständigen Behörden gefordert, um sicherzustellen, dass geplante Aktivitäten nicht zu erheblichen Umweltschäden führen.
Die Entscheidung über eine UVP-Pflicht liegt laut MA 22 beim Bundesverwaltungsgericht. "Gleichzeitig ist bei uns in unserer Funktion als Naturschutzbehörde ein Verfahren nach dem Wiener Naturschutzgesetz anhängig", so Barbara Reinwein, Pressesprecherin bei der MA22. In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf streng geschützte oder geschützte Arten nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. "Über die Dauer des Verfahrens und etwaige Auswirkungen gibt es noch keine Informationen, da derzeit die Erhebung der vorkommenden Arten erfolgt und die Ausarbeitung eines entsprechenden Gutachtens noch nicht abgeschlossen ist", erklärt Reinwein weiter.
Transgourmet Pressesprecherin Martina Macho äußerte sich zum aktuellen Stand der Dinge: "Wir sind dabei, alle Genehmigungen einzuholen. Von deren positiver Erledigung hängen Baubeginn und Baustelleneinrichtung ab."
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