Wiens Petitionen - Sinkendes Interesse an Bürgerbeteiligung

Das linke Balkendiagramm zeigt die Anzahl der eingereichten Petitionen seit 2013 , das rechte Tortendiagramm die Aufteilung zwischen männlichen und weiblichen Einreichern.
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  • Das linke Balkendiagramm zeigt die Anzahl der eingereichten Petitionen seit 2013 , das rechte Tortendiagramm die Aufteilung zwischen männlichen und weiblichen Einreichern.
  • hochgeladen von Dominik Leitner

Seit März 2013 können in Wien eingereicht werden - 128 solcher digitalen Unterschriftenaktionen gab es bisher (Stand 4. Oktober 2016). Doch das Interesse sinkt - die bz-Wiener Bezirkszeitung macht sich auf die Spurensuche.

WIEN. Die Zahlen sind recht eindeutig: Von 41 Petitionen von März bis Dezember 2013 wuchs das Interesse im folgenden Jahr auf 42 Petitionen an. 2015 aber war dieses Mittel zur Mitbestimmung nur mehr für 25 Aktionen eine Möglichkeit und auch 2016 wurden bislang erst 20 Petitionen eingereicht.

Das "Gesetz über Petitionen in Wien"

Nachdem schon einige Zeit darüber diskutiert wurde, stellte man schließlich im zweiten Landesgesetzblatt 2013 das finale Petitionsgesetz vor.

Darin ist festgeschrieben, wie Petitionen eingereicht werden müssen. Dies muss schriftlich passieren: Entweder in Papierform beim Magistrat abgegeben, oder elektronisch auf der Petitionswebsite selbst eingereicht werden. Sowohl auf Einreicher, als auch auf Unterzeichner müssen zwei Dinge zutreffen: Man muss das 16. Lebensjahr vollendet und einen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet haben. Will man eine Petition digital einreichen oder unterstützen, braucht man zudem eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Unterschreibt man eine gedruckte Unterschriftenliste, reicht eine Unterschrift, sowie Vor- und Nachname und Adresse.

500 Personen müssen eine Petition unterzeichnen, damit sie im Petitionsausschuss behandelt wird. Dafür hat man, und das wurde übrigens erst im Juli 2014 dem Gesetz hinzugefügt, genau ein Jahr ab Einbringung Zeit. Analoge und digitale Unterzeichnungen werden hierfür natürlich zusammengerechnet.

Döbling und Liesing stark vertreten

Beim Versuch, die 128 bisher eingelangten Petitionen nach jenen Bezirken zu ordnen, auf die die eingebrachten Forderungen zutreffen, kam ein interessantes Ergebnis heraus: 15 Petitionen betrafen Döbling, jeweils 10 Liesing und die Leopoldstadt. Wieden, Margareten, Simmering und Brigittenau zählen aktuell jeweils 1 Petition, wobei nur jene in Margareten die notwendigen 500 Unterzeichner erreichte. 41 Petitionen betreffen ganz Wien, zum Beispiel zu Themen wie "Begrünung der Stadt Wien", "Das Kreuz muss bleiben" oder "Recht auf Marmelade". Von den Stadt-Wien-Petitionen erreichten 35 Prozent die Hürde.

Starker Männerüberschuss, erfolgreichere Frauen

Die bis jetzt eingereichten Petitionen wurden zu mehr als vier Fünftel von Männern vorgebracht: 82,81 % aller Petitionen nennen einen Mann als Haupteinreicher. 22 Petitionen (oder 17,19 %) stammen von Frauen. Die Männer haben somit bei den Einreichungen sehr stark die Nase vorn - geht es aber um erfolgreiche Petitionen, so kann das weibliche Geschlecht auf 77,27 % aller Petitionen zurückblicken, die den Status "> 500" in der vorgegebenen Frist erreicht haben. Bei den Männer waren es im selben Zeitraum nur 56,60 %.

Elf Personen zuständig für 25 % der Petitionen

Hinter jeder Petition muss zumindest ein Mensch stehen. Dieser Name ist dann auch auf der Petitionswebsite ersichtlich. Bislang haben 105 Personen die 128 Petitionen eingereicht, davon 94 jeweils eine.

Jene elf Personen, die mehr als eine Petition eingereicht haben, kommen somit insgesamt auf 34 Einreichungen, was 26,56 % aller Petitionen entspricht. Rekordreiter sind dabei mit jeweils vier Petitionen Reinhard Fellner (4 eingereicht, 0 erreicht), Philipp Ubl (4 eingereicht, 1 erreicht), Markus Landerer (4 eingereicht, 3 erreicht) sowie der selbsternannte Pastor Hans Georg Peitl mit 6 Einreichungen, wovon 3 die Hürde erreicht haben.

Print lebt

Petitionen kann man auf der Online-Plattform starten, oder auf der Straße nach Unterstützern suchen. Wie die Zahlen der Abschlussberichte zeigen, wurden seit 2013 stets (mitunter deutlich) mehr Petitionen in Papierform am Magistrat eingereicht als auf der Petitionsplattform. 2013 waren es 23 Online- und 26 Papierformeinreichungen, 2014 stand es 9 zu 26, 2015 schließlich 5 zu 7. Bei diesen Zahlen handelt es sich aber nicht um alle Einreichungen, sondern jene Einreichungen, die in diesen Jahren im Petitionsausschuss gelandet sind und abschließend behandelt wurden.

Petitionen in Wien, den Bundesländern, Österreich und der EU

Ob Land, Bund oder Union: Seit 2012 baute man nach und nach die Beteiligungsformen. So wurde mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon in diesem Jahr die "Europäische Bürgerinitiative" aus der Taufe gehoben. Im März 2013 war es schließlich in Wien mit dem Petitionsgesetz soweit. Die erste Bürgerinitiative, welche auf Bundesebene auch online unterstützt werden konnte, startete am 31. Oktober 2014. (Petitionen auf Bundesebene müssen von Nationalräten eingereicht werden, Bürgerinitiativen von Bürgern.)

Doch diese Beteiligungsformen darf man nicht vermischen: Gilt ein Unterzeichnen in Wien und auf EU-Ebene als offizielle Unterstützung, so ist es im Österreichischen Parlament anders. 500 händische Unterschriften sind notwendig, um eine Bürgerinitiative einzureichen und damit diese auf der Website aufscheint. Wird ein Anliegen dann von z.B. 100.000 Menschen online unterstützt, sind trotzdem die 500 händischen Unterschriften die einzig rechtlich bindenden, wie auf Nachfrage beim Parlament erklärt wurde.

Wagt man den Blick in die Bundesländer gibt es einzig in Tirol eine Petitionsplattform. Diese ähnelt aber, wie die Landtagsdirektion erklärt, der Unterstützungsplattform des Österreichischen Parlaments - unterzeichnet man eine Petition, so stimmt man dem Anliegen zu, die Unterstützung ist aber nicht rechtlich bindend.

Petition für mehr Petitionsrechte

Unter den 128 Petitionen gab es auch eine, die sich mit dem Petitionsrecht beschäftigte: Der Einreicher forderte dabei auf, Hürden für Unterzeichner zu beseitigen. Die Hürden, das sind der Besitz einer Bürgerkarte oder einer Handysignatur. Die zuständige MA 62 erklärt, dass laut Bundeskanzleramt aktuell österreichweit 685.000 Handysignaturen aktiv sind - Zahlen für Wien selbst gibt es dazu nicht.

Online-Schwerpunkt zum Thema Bürgerbeteiligung

Im zweiten Teil des Petitionsschwerpunktes haben wir uns mit Einreichern unterhalten um mehr über ihre Erfahrungen, ihre Erfolge und auch Enttäuschungen zu erfahren. Im dritten Teil sprechen wir mit der Petitionsausschussvorsitzenden Jennifer Kickert von den Grünen (erscheint am 27. Oktober 2016)!

Das linke Balkendiagramm zeigt die Anzahl der eingereichten Petitionen seit 2013 , das rechte Tortendiagramm die Aufteilung zwischen männlichen und weiblichen Einreichern.
In den Jahresberichten des Petitionsausschusses ist die Einreichform der (im jeweiligen Jahr abgeschlossenen) Petitionen sichtbar: Wurden zum Start 2013 fast genauso viele Petitionen online eingereicht wie in Papierform, so fällt die Onlineeinreichung (bzw. die gesamte Anzahl der abgeschlossenen Petitionen) in den kommenden Jahren stark ab.

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