Eingekesselte Rapid-Fans
Weiter Diskussion um das Derby-Urteil
Wie ist das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Derby-Kessel vom 16. Dezember 2018 einzuschätzen?
PENZING. Es ist auf den ersten Blick ein Erfolg für die 28 Rapid-Fans, die gegen ihre Einkesselung durch die Polizei auf einer Brücke in der Nähe des Austria-Stadions Maßnahmenbeschwerde eingelegt haben. Das Verwaltungsgericht Wien hat 21 dieser Beschwerden akzeptiert, 35 von 47 Beschwerdepunkten wurde recht gegeben.
Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. Das mag auch daran liegen, dass ein derartiges Gerichtsverfahren in Österreich keine Alltäglichkeit darstellt. "Das Instrument der Maßnahmenbeschwerde wird kaum genutzt", sagt Helmut Mitter von der Rechtshilfe Rapid. "Es gibt keinen Referenzrahmen. Insofern war dieser Prozess eine Einmaligkeit." Nach Abschluss des Verfahrens sieht Mitter deutliche Schwächen: "Die von uns geladenen Zeugen wurden vor Gericht wie Beschuldigte behandelt, die sich für alles rechtfertigen mussten. Gleichzeitig konnte die Polizei von ihr selbst zusammengeschnittenes Videomaterial unhinterfragt präsentieren."
Gelöschte Funkprotokolle
Eigentlich hätte die Polizei dem Richter alle an jenem Tag erstellten Aufnahmen sowie die Funkprotokolle ungeschnitten übergeben müssen, fordert Christian Podoschek, einer der Anwälte der Beschwerdeführer. Stattdessen wurden Funkprotokolle gelöscht und standen im Prozess nicht zur Verfügung. "Die Polizei hat große Macht. Sie kann Maßnahmen mit Waffengewalt durchsetzen. Deshalb ist eine Kontrolle der Polizei so wichtig", sagt Podoschek. "Transparenz bedeutet auch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz."
Schweigende Polizei
Die Polizei sieht die Rechtmäßigkeit ihres Einsatzes durch das Verwaltungsgericht grundsätzlich bestätigt, auch wenn es Kritik gebe. Bis zur Auswertung des schriftlichen Urteilsspruchs wolle man sich aber nicht äußern, weil das unseriös sei.
Am Derby-Tag selbst fehlte der Polizei diese Zurückhaltung in der Kommunikation. Ganz im Gegenteil, berichtete die Öffentlichkeitsabteilung via Twitter doch fortlaufend und kommentierend über den Einsatz. "Damals verschickte die Polizei Tweets, die durch den Prozess nun als falsch erwiesen sind", so Podoschek. "So wurde behauptet, es sei eine brennende Fackel auf die Fahrbahn geworfen worden. Dafür gibt es bis heute keinen Beweis und keine Filmaufnahmen. Dennoch hat der Richter das im Urteil als Tatsache hingestellt." Unklar ist auch die Rolle von zehn Zivilbeamten des Bundesamts für Terrorismusbekämpfung, die am Derby-Tag im Einsatz waren. Klar ist nur, dass die Behörden am Tag nach dem Kessel vergeblich versuchten, von Anrainern Anzeigen wegen Schneeballwürfen durch Fans zu bekommen.
Der Prozess wurde von ehrenamtlichen Beobachtern der Gruppe "Prozess Report" verfolgt. Deren Fazit fällt kritisch aus: In einer Stellungnahme wird das Urteil als "Legitimierung eines pauschalen Freiheitsentzugs" aller Teilnehmenden einer nicht angemeldeten Kundgebung gewertet. Mit den Auswirkungen werde man sich noch beschäftigen müssen.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.