Vom Plan zur Ausführung
Hausbau: Tipps fürs Traumhaus
Mit der Unterstützung von Experten und ausreichend Zeit gelingt der Hausbau auch Unerfahrenen.
OÖ. Wer ein Haus bauen will, muss viele Dinge beachten. Vor der Planung sollte etwa der Höchstbetrag, den man für den Bau aufwenden will, festgelegt und das Planungshonorar schriftlich fixiert werden. Planungsaufträge sind in der Regel nicht kostenlos. Außer dies wurde ausdrücklich so vereinbart oder der Unternehmer erstellt den Plan von sich aus, als Grundlage für sein Angebot.
Nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Ausschreibung und der örtlichen Bauaufsicht sollten Baufamilien ein qualifiziertes Planungsbüro, planende Baumeister oder planende Architekten beauftragen. Die Kosten dafür können meist durch Einsparungen, die bei geschickter Auftragsvergabe, Vermeidung von Mängeln oder besserer Terminkoordination zu erzielen sind, hereingebracht werden.
Ausschreibung: Vergleichbare Angebote
Richten Sie das vom Bauexperten erstellte Leistungsverzeichnis mit gleichem Inhalt an mehrere bauausführende Anbieter (Ausschreibung). Nur so ist ein Kostenvergleich möglich. Prüfen Sie mit seiner Hilfe aber auch, ob das erhaltene Angebot vollständig ist. Kostenerhöhungen sind häufig auf ungenaue Leistungsverzeichnisse und Zusatzaufträge beziehungsweise nachträgliche Umplanungen zurückzuführen.
Egal ob Generalunternehmer, Architekt, Fertighausfirma, Planungsbüro oder Baumeister: Der Erfolg des Bauvorhabens hängt entscheidend von der Auswahl eines kompetenten und verlässlichen Vertragspartners ab. Lassen Sie sich Referenzprojekte zeigen und sprechen Sie persönlich mit Bauherren, die bereits mit dem jeweiligen Unternehmen zusammengearbeitet haben. Wer auf regional verankerte Traditionsbetriebe setzt, ist meist auf der sicheren Seite.
Örtliche Bauaufsicht
Wenn es an technischen Kenntnissen oder Zeit für die Koordination und Kontrolle der Baustelle fehlt, ist es sinnvoll, einen Fachmann oder eine Fachfrau mit der örtlichen Bauaufsicht zu beauftragen. Vereinbaren Sie mit diesem oder dieser schriftlich den Leistungsumfang.
Unterzeichnen Sie einen Bauvertrag erst dann, wenn der Leistungsinhalt feststeht und geklärt ist, ob das Projekt von der Baubehörde bewilligt wird und finanzierbar ist und die erforderliche Wohnbauförderung genehmigt wird.
Der Bauvertrag sollte enthalten:
- ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Massen- und Preisangaben
- eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Arbeitsleistungen
Vollständigkeit und Inhalt des Leistungsverzeichnisses sollte ein Bauexperte Ihres Vertrauens überprüfen.
Keine mündlichen Aufträge
Halten Sie Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen aus Beweisgründen immer schriftlich fest und vermerken Sie im Bauvertrag, dass ein Zusatzauftrag nur dann gültig zustande kommt, wenn er schriftlich erteilt wurde.
Mehr Informationen zum Thema Hausbau finden sie beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer unter ooe.konsumentenschutz.at
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