Vergleich der Arbeiterkammer OÖ
Was Elektriker in Ihrem Bezirk kosten

Bei größeren Aufträgen ist es ratsam, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen.  | Foto: panthermedia/phovoir (YAYMicro)
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  • Bei größeren Aufträgen ist es ratsam, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen.
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Arbeiterkammer OÖ hat bei 129 Betrieben die Stundensätze erfragt

OÖ. Die Experten der Arbeiterkammer (AK) führen regelmäßig Preiserhebungen durch. Aktuell wurden bei 129 Betrieben die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren.

Preisunterschiede bis zu 96 Prozent

Festgestellt hat die AK Preisunterschiede bis zu 96 Prozent bei den Stundensätzen: Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 54 und 102,60 Euro, beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 55,20 bis 108 Euro. Bis zu 67,50 Euro Unterschied gibt es bei den Fahrtkosten. Diese wurden für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise eine Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt laut AK bei 25 Euro. Die höchsten erhobenen Fahrtkosten betragen 81 Euro. Zwei Firmen verrechnen keine Fahrtkosten. Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Dieser sollte vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.

Kostenvoranschlag: Verbindlich oder nicht?

Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, wie etwa durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“. Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.
Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen. Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Für Preise nach Bezirk bitte bei den Fotos schauen!

Weitere Preisvergleiche zu Handwerkern und Infos zum Kostenvoranschlag finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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