"Lasst uns am Land nicht verhungern"

Bürger engagieren sich für das Freibad Pabneukirchen.
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  • Bürger engagieren sich für das Freibad Pabneukirchen.
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Bürger-Pabneukirchen-Zukunft. Ein dramatischer Appell an die VP Landesspitze. PABNEUKIRCHEN. Wie das Land OÖ mit Abgangsgemeinden, jetzt Härteausgleichsgemeinden, umgeht, reicht immer mehr Ortsbewohnern. Die Pensionistin Edeltraude Palmetshofer schrieb jetzt an Ladeshauptmann Thomas Stelzer und Ladesrat Max Hiegelsberger und drückte den Ummut vieler Pabneukirchner höflich aus. Sie und viele Pabneukirchner verstehen die Politik des Landes nicht mehr. „Da redet die Politik bei Veranstaltungen, dass Sport, Gesundheit, Infrastruktur usw. wichtig sind. Was macht man? Da redet man seitens der Politik, dass der ländliche Raum gestärkt werden muss. Was macht man? Abgangsgemeinden müssen mehr bei Kanal und Wasser verlangen und Bäder zusperren. Öffentliche Verkehrsmittel werden eingespart. Herr Landeshauptmann Stelzer, Herr Landesrat Hiegelsberger: Haben Sie mehr Verständnis für die Leute am Land. Lasst uns am Land nicht verhungern“, heißt es in dem Schreiben.

"Land schließt kein Bad"
Peter Schmidt, Referent für Gemeinden im Büro von Landesrat Max Hiegelsberger bedankte sich im Namen von Landeshauptmann Thomas Stelzer bei Edeltraude Palmetshofer für das Schreiben. Peter Schmidt verweist auf die "Gemeindezinanzierung Neu" und  stellt klar: „Seien Sie versichert, dass das Land OÖ das Freibad in Pabneukirchen mit Sicherheit nicht schließen wird!“ Solche Angelegenheiten wie Bäderschließungen würden mit Sicherheit nicht vom Land OÖ, sondern wenn überhaupt, von er Gemeinde Pabneukirchen selber zu entscheiden sein. Peter Schmidt zu Edeltraude Palmetshofer: „Oberstes Gebot ist ein ausgeglichener Haushalt, wie auch Sie Ihren „Haushalt“ ausgeglichen zu führen haben, da ansonsten Anschaffungen, Urlaube etc. nicht zu finanzieren sind. Nicht anders verhält es sich in den Gemeinden! Ein weiteres Ziel ist es, dass Entscheidungen wieder dort getroffen werden, wo sie zu treffen sind: in den Gemeinden. Mit der neuen Finanzierung weiß jede einzelne Gemeinde von Oberösterreich, mit welchem Zuschuss sie rechnen kann. Dieses System ist natürlich an Spielregeln, den Richtlinien, gebunden.“

Kritik von Bürgermeister Johann Buchberger - Gekürzte Fassung: 
Zu den Freibädern heißt es konkret: Bis 2021 ist ein Ausgabendeckungsgrad von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Ein Ziel, dass selbst Bäder in Ballungsräumen schwer bis nicht erreichen werden! Wir haben bereits in den vergangenen Jahren gespart, wo und wie dies nur möglich war. Zum heurigen Versuch, durch Einschränkung der Öffnungszeiten weiter an Personalkosten zu sparen, kann noch überhaupt nicht gesagt werden, wie die Auswirkungen sein werden. Das Land hat im Rahmen der „Gemeindefinanzierung Neu“ die Verantwortung allein an die Gemeinden abgegeben. hat. Die sogenannte „Gemeindefinanzierung Neu“ stellt viele Gemeinden, vor allem die „Härteausgleichsgemeinden“, früher Abgangsgemeinden, vor größte Herausforderungen. Vonseiten des Gemeindebundes und einiger Landespolitiker wird inzwischen zugegeben, dass einiges an Anpassungen notwendig ist! Etwa 25 spezielle Vorgaben, die besonders genau geprüft werden, müssen erfüllt werden! Eine einmalige Nichteinhaltung der Maßnahmen führt zu einer vollständigen Kürzung der Mittel aus dem Härteausgleichsfonds!  Die Nichtauszahlung der Härteausgleichsmittel hätte gravierende Folgen für den Gemeindebetrieb bis hin zur Zahlungsunfähigkeit! Soviel zur freien Entscheidung, vielgepriesenen Gemeindeautonomie sowie Umgang des Landes mit den Gemeinden.

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Thema drohende Bäderschließung (Originallänge):
Die sogenannte „Gemeindefinanzierung Neu“ stellt ohne Zweifel viele Gemeinden – und da vor allem die vorher „Abgangsgemeinden“ und nun „Härteausgleichsgemeinden“ genannten Kommunen, die aus eigener Steuerkraft ihre Aufgaben und steigenden Transferzahlungen (vor allem im Sozial- und Gesundheitsbereich) nicht schaffen, vor größte Herausforderungen. Vonseiten des Gemeindebundes und einiger Landespolitiker wird inzwischen zugegeben, dass einiges an Anpassungen notwendig ist! In komplizierten Berechnungen werden u.A. Lage und Aufgaben der Finanzkraft gegenüber gestellt und danach richten sich die zugeteilten Geldmittel aus dem Finanzausgleich, die aus verschiedenen Töpfen (Strukturfonds, Härteausgleichsfond -Verteilvorgang 1 und 2, Projektfond = Ansparmittel, …) berechnet und zugeteilt werden. Aber nicht so ohne weiteres für Härteausgleichsgemeinden! Etwa 25 spezielle Vorgaben, die besonders genau geprüft werden, müssen erfüllt werden! Darunter auch als äußerst ungerecht empfundene: wenn in den vergangenen Jahren bspw. in den Bereichen Kinderbetreuung oder bei Investitionen und Instandhaltungen besonders gespart wurde oder durch glückliche Umstände weniger Ausgaben notwendig waren und die vorgegebenen Zielvorgaben schon weit unterschritten wurden, darf nun nicht mehr als der Schnitt der vergangenen 3 Jahre ausgegeben werden. Wer gespart hat, wird bestraft! Je höher der Mittelbedarf aus dem Härteausgleich, umso niedriger der Prozentsatz, der für „Freiwillige Ausgabe“ = zB Vereinsförderungen ausgegeben werden darf usw.!
Zu den Freibädern heißt es konkret: bis 2021 ist ein Ausgabendeckungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. Ein Ziel, dass selbst Bäder in Ballungsräumen und Städten schwer bis nicht erreichen werden! Wir haben bereits in den vergangenen Jahren gespart, wo und wie dies nur möglich war. Zum heurigen Versuch, durch Einschränkung der Öffnungszeiten weiter an Personalkosten zu sparen, kann noch überhaupt nicht gesagt werden, wie die Auswirkungen sein werden. Dass dies nicht nur Begeisterung hervorruft, war uns auch klar. Und wie die Witterung ist, kann auch niemand vorhersagen und beeinflussen. Das Wetter und die Auswirkungen sind unsicher, aber sicher ist, dass das Land im Rahmen der „Gemeindefinanzierung Neu“ die Verantwortung allein an die Gemeinden abgegeben hat.
Und vor allem eines ist sicher: Im Prüfbericht zum Voranschlag 2018 steht schwarz auf weiß „Für den Bereich Freibad wurde von der Gemeinde zunächst nur für das Jahr 2018 ein Konsolidierungsplan vorgelegt. Über die weitere Vorgehensweise wird auf Grund des Ergebnisses in der Saison 2018 entschieden und mit der Vorlage des Nachtragsvoranschlages 2018 berichtet werden. Eine einmalige Nichteinhaltung der Maßnahmen führt zu einer vollständigen Kürzung der Mittel aus dem Härteausgleichsfonds!
Nur zur Aufklärung und Erinnerung: der gesamte Prüfbericht wurde wie vorgeschrieben dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und von diesem beschlossen! Bei den Versuchsmaßnahmen zur Defizitsenkung beim Bad hat eine Fraktion nicht mitgestimmt. Die Nichtauszahlung der Härteausgleichsmittel hätte gravierende Folgen für den Gemeindebetrieb bis hin zur Zahlungsunfähigkeit! Soviel zur freien Entscheidung, vielgepriesenen Gemeindeautonomie sowie Umgang des Landes mit den Gemeinden einerseits und zur Mitverantwortung gewisser Gemeinderäte andererseits. Sonst noch Fragen?
 

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