Hochwasserschäden in der Landwirtschaft

Krisenstab in der Bezirkshauptmannschaft Perg während der Flut: 
Bezirks-Feuerwehrkommandant Josef Lindner, Bezirkshauptmann Werner Kreisl, Landesfeuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner, Feuerwehr-, Agrar- und Katastrophenschutz-Landesrat Max Hiegelsberger, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl | Foto: Land OÖ/Silber
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  • Krisenstab in der Bezirkshauptmannschaft Perg während der Flut:
    Bezirks-Feuerwehrkommandant Josef Lindner, Bezirkshauptmann Werner Kreisl, Landesfeuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner, Feuerwehr-, Agrar- und Katastrophenschutz-Landesrat Max Hiegelsberger, Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl
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BEZIRK. Die Folgen des Hochwassers treffen in der Landwirtschaft vor allem Oberösterreich und hier besonders die Bezirke Urfahr, Perg und Eferding. Insgesamt wurde in Oberösterreich eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 10.500 Hektar überflutet. Davon entfallen 2400 Hektar auf Grünland, 7400 Hektar auf Ackerfrüchte sowie 700 Hektar auf Gemüse, Speisekartoffel und Erdbeeren. Weiters wurden rund 4000 Hektar Forstflächen – vorwiegend Auwälder – überflutet.

Besonders dramatische Folgen hat die Überschwemmung von Hofstellen. Davon waren in Oberösterreich ersten Erhebungen zufolge 274 Gehöfte in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Wurden im Bezirk Perg beim Hochwasser 2002 noch etwa 300 Gehöfte überflutet, so waren es diesmal aufgrund des Hochwasserschutzdammes und der getroffenen Aussiedlungsmaßnahmen deutlich weniger, so Landwirtschaftskammer-Präsident Reisecker.

Laut Kammer wurden im Bezirk sieben Betriebe in Baumgartenberg (Mettensdorf) überflutet und evakuiert, weitere 15 Gehöfte waren in den Orten Langenstein, Abwinden und St. Georgen an der Gusen betroffen. Insgesamt wurden 2300 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und 1500 Hektar Auwald überflutet. Im Machland wurden rund 2000 Hektar landwirtschaftliche Kulturen zwischen Hochwasserschutzdamm und Donau aufgrund der erfolgten Schlammablagerungen total geschädigt.

Aufgrund der rechtzeitig erfolgten und vor allem in Kooperation mit den örtlichen Feuerwehren professionell durchgeführten Evakuierungsmaßnahmen sind fast keine Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu verzeichnen. Umso größer sind die Schäden in der Pflanzenproduktion.

„Hier traf uns das Hochwasser zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt. Alle Ackerkulturen und auch ein erheblicher Teil des ersten Grünlandaufwuchses waren aufgrund der vorangegangenen schlechten Witterung noch nicht geerntet, andererseits ist nun aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit kaum mehr ein Anbau von Folgekulturen möglich“, erklärt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker.

Agrar- und Katastrophenschutz-Landesrat Max Hiegelsberger verspricht Hilfe aus dem Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich: "Die Bauern sind in den Hochwasserregionen schwer betroffen und somit auch existenziell geschädigt. Das Land OÖ hilft rasch und unbürokratisch."

Hochwasser – Auswirkungen am Grünland
Auf einem Großteil der überfluteten Grünlandflächen war der erste Aufwuchs des heurigen Jahres noch nicht geerntet. Dieser ist nun aufgrund der Verschmutzung aus hygienischen Gründen keinesfalls mehr für die Verfütterung geeignet. Der Aufwuchs muss nun – soweit noch vorhanden und technisch möglich – ehestmöglich geerntet und kompostiert werden. Vielfach müssen auf den Flächen aber vorher noch das abgelagerte Treibgut und teilweise auch Tierkadaver (Wild und Fische) entsorgt werden. Teilweise müssen auch am Grünland Schlamm-, Schotter- und Sandablagerungen beseitigt und in machen Fällen wohl eine gänzliche Grünlanderneuerung vorgenommen werden.

Hochwasserschäden bei Ackerkulturen
Ackerkulturen, die für einige Zeit unter Wasser gestanden sind, haben großteils keine Entwicklungsmöglichkeit mehr und werden in der Folge absterben. Bei nur kurzfristig überfluteten Flächen ist nun die weitere Entwicklung zu beobachten. Verschlämmte Böden bedecken teilweise insbesondere Mais-, Soja- und Rübenkulturen. Zusätzlich führt verschlämmter Boden zu Sauerstoffmangel im Boden und zu einer Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums. In Einzelfällen wird eine mechanische Bodenlockerung noch Abhilfe schaffen können. Getreide, das vollständig überflutet wurde, kann aufgrund der Verschmutzungen in der Ähre nicht mehr geerntet werden. Mais, Soja und Zuckerrübe überstehen Überflutungen maximal bis zwei oder drei Tage. Ein erheblicher Teil der Ackerflächen ist mit derartigen Schlammablagerungen bedeckt, sodass ein Totalausfall der Kulturen verzeichnet werden muss. Eine endgültige Beurteilung der weiteren Entwicklung teilgeschädigter Kulturen kann erst in ein bis zwei Wochen gemacht werden. Die landwirtschaftlichen Schadenskommissionen zur Erhebung der Schäden im Rahmen des Katastrophenfonds werden insbesondere bei Ackerkulturen erst ab der kommenden Woche ihre Tätigkeit aufnehmen können, sodass der finanzielle Schaden an den landwirtschaftlichen Kulturen vorerst noch nicht beziffert werden kann. „Gesamthaft betrachtet dürften die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen über jenen des Jahres 2002, die Schäden an den landwirtschaftlichen Objekten aber unter jenen des Jahres 2002 liegen, erklärt LK-Präsident Reisecker. Die Bezirksbauernkammern werden bei der Schadenserhebung in den Schadenskommissionen mitwirken. Die Schadensschätzungen müssen nach den Richtlinien des Katastrophenfonds vorgenommen werden“, betont Reisecker.

1. Katastrophenhilfe für Gebäudeschäden und Schäden an baulichen Anlagen, privaten Wegen, Hausbrunnen, Grundstücken

Mit einem Antrag auf Katastrophenhilfe (56a), der bei den Gemeinden aufliegt oder im Internet unter:
www.land-oberoesterreich.gv.at (Themen > Formulare > Land- und Forstwirtschaft) heruntergeladen werden kann, kann eine finanzielle Unterstützung aus dem Katastrophenfonds beantragt werden.

Die finanzielle Hilfe aus dem Katastrophenfonds beträgt vom anerkannten Schaden 20 % bis 50 %, in Einzelfällen unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen auch darüber.
Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft, die Katastrophenfondsanträge abwickelt, wird bei höheren Schäden eine Akontierung von 20 – 30 % der vorläufig anerkannten Schäden durchführen.

Bei folgenden Schäden können Beihilfen gewährt werden:

Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen
Schäden am Inventar und Lagerbeständen
Schäden an privaten Wegen
Schäden an Grundstücken (bei Vermurung bzw. Erdrutsch). Die Kosten für die Rekultivierung und dergleichen werden hier berücksichtigt.
Schäden an sonstigen Sachwerten

Der Gesamtschaden muss über 1.000 € betragen. Für Gesamtschäden unter 1.000 € kann nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ein Antrag gestellt werden.
Die Schadensbehebung ist mittels Rechnungen und einer Auflistung der Eigenleistungen innerhalb der vom Katastrophenfonds festgesetzten Frist nachzuweisen.

2. Katastrophenhilfe für landwirtschaftliche Kulturen

Für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen gibt es ebenfalls eine klare Regelung beim Katastrophenfonds. Mit einem eigenen Antragsformular für Katastrophenschäden (56e) an landwirtschaftlichen Kulturen kann eine finanzielle Unterstützung beim Katastrophenfonds beantragt werden.
Der Geschädigte schätzt vorerst einmal seinen Schaden selbst, trägt diesen in den Antrag ein und bringt den ausgefüllten 56e – Antrag aufs Gemeindeamt/Magistrat. Diese richtet eine örtliche Schadenskommission ein, die aus einem Vertreter der Gemeinde, Bürgermeister (oder seinem Vertreter), dem Ortsbauernobmann (oder seinem Vertreter) und einem Vertreter der Bezirksbauernkammer besteht.
Die Schadenskommission überprüft den vom Landwirt/von der Landwirtin angegebenen Schaden. Der überprüfte Antrag wird dann an den Katastrophenfonds weitergegeben, der dann im Auftrag vom Landesrat Max Hiegelsberger die Auszahlung der finanziellen Hilfe veranlasst.

Ab einem Mindestschadensgrad von über 30 % gibt es eine finanzielle Unterstützung, wobei ein Gesamtmindestschaden von mehr als 1.000 Euro erreicht werden muss.
Ca. 10.500 Hektar lw. Kulturen sind in Oberösterreich voraussichtlich überflutet worden (2.400 Hektar Grünland und 7.400 Hektar Ackerland, 700 Hektar Gemüsefläche und Sonstiges). Die Landwirtschaftskammer schätzt diesen Schaden auf ca.15 Millionen Euro.

3. SVB gewährt betroffenen Betrieben Zahlungserleichterung

Um vom Hochwasser betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine rasche Unterstützung in dieser schwierigen Lage gewähren zu können, bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) jenen Versicherten, die durch Überschwemmung einen Schaden erlitten haben und aus diesem Grund ihren Beitragszahlungsverpflichtungen nicht sofort nachkommen können, eine Zahlungserleichterung an.

Konkret ist vorgesehen, dass bäuerliche Versicherte, die vom Hochwasser betroffen sind und aus diesem Grund eine Anspruchsberechtigung beim Katastrophenfonds nachweisen können, bei einem Schadensausmaß von mehr als EUR 3.000,- mit der SVB Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen für die nächsten drei Beitragsvorschreibungen (Juli und Oktober 2013 sowie Jänner 2014) vereinbaren können. Dafür verrechnet die SVB auch keine Zinsen.
Ein diesbezüglicher Antrag kann telefonisch bei den Regionalbüros angefordert oder aus dem Internet (www.svb.at/formulare) ausgedruckt werden.

4. Keine Auswirkungen auf Ausgleichszahlungen (ÖPUL,...)

Schädigungen durch unvorhersehbare Elementarereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmungen haben keine Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen. Die Flächen bleiben prämienfähig, auch wenn auf den geschädigten Flächen keine Ernte möglich ist.
Meldungen an die AMA sind nicht erforderlich, wenn keine anderen Kulturen nachgebaut werden. Es wird empfohlen diese Elementarereignisse aufzuzeichnen mit Fotos dokumentarisch festzuhalten, auch wenn dezidiert keine Aufzeichnungspflicht besteht.

Wenn auf einer geschädigten Fläche ein Nachbau durchgeführt wird, ist eine Korrektur des Mehrfachantrages im Wege der Bezirksbauernkammer erforderlich.

Fragen werden unter der Invekos-Servicenummer 050/6902-1600 beantwortet.

Krisenstab in der Bezirkshauptmannschaft Perg während der Flut: 
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