„Ja zum Arbeitslosengeld für Nebenerwerbsbauern“
BEZIRK. Die oberösterreichischen Bauern erzeugen Lebensmittel, Energie und prägen damit positiv das Landschaftsbild. Einen großen Betrag leisten dazu jene, die ihren Betrieb im Nebenerwerb führen und zusätzlich noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen, um ihre Existenz zu sichern. Insgesamt 58 Prozent der österreichischen Betriebe sind Nebenerwerbsbetriebe. Dazu Bauernbund Landesobmann LR Max Hiegelsberger: „Nebenerwerb ist die aktive Einkommensbasis für viele bäuerliche Familien. Erst das zusätzliche Einkommen gibt die benötigende finanzielle Basis. Oftmals sind die Struktur oder auch die Preise für landwirtschaftliche Produkte die Grundlage, weshalb Nebenerwerb notwendig ist.“
Verliert ein Nebenerwerbsbauer jedoch seinen Job oder meldet sich temporär arbeitslos, bekommt er unter gewissen Voraussetzungen seit Neuestem kein Arbeitslosengeld mehr. Aufgrund einer Erkenntnis des VWGH wendet das AMS seit kurzem diese neue Verwaltungspraxis des geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes an, wodurch es zu einer drastischen Verschlechterung für Nebenerwerbslandwirte komme. Denn demnach ist keine Arbeitslosigkeit gegeben, wenn für betroffene Personen eine Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherung besteht. Man beachte jedoch, dass Landwirte laut Bauernsozialgesetz ab einen Einheitswert von 1500 Euro bereits pflichtversichert sein müssen.
Hiegelsberger fordert gemeinsam mit OÖ. Nebenerwerbsbauern-Landesobmann NR Nikolaus Prinz, dass dieses Gesetz umgehend repariert und die bisherige Vollzugspraxis wiederhergestellt wird: „Wenn Nebenerwerbsbauern nach Verlust des Arbeitsplatzes das Arbeitslosengeld gestrichen wird, sind sie im schlimmsten Fall gezwungen, ihren Betrieb aufzugeben.“
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