Rabenstein
Neue Einbahnregelung
ACHTUNG - neue Einbahnregelung bei der Schule.
RABENSTEIN. Im Bereich des Rabensteiner Schulgeländes gilt seit Montag, den 23. Mai 2022, eine neue Einbahnregelung:
- Die Zufahrt in den Schulhof ist in Zukunft nur mehr von der B39 möglich
- Die Ausfahrt erfolgt über die Schulgasse
Diese Regelung wurde von der Gemeinde auf vielfachen Wunsch von Elternvertretern bei der Verkehrsabteilung der BH St. Pölten beantragt und ist nun verordnet worden. Durch die Anbringung der Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ist die Verordnung ab sofort rechtskräftig. Es soll damit das Verkehrschaos im Schulhof bekämpft werden. Grundsätzlich wäre es natürlich wünschenswert, wenn möglichst wenige Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen bzw. abholen würden.
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