Neues Erbrecht
Ein Gespräch mit dem Mittersiller Notar Johann Bründl

Notar Dr. Johann Bründl: "Ich liebe meinen Beruf." | Foto: Christa Nothdurfter
  • Notar Dr. Johann Bründl: "Ich liebe meinen Beruf."
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Für Familien-, Kauf- und Firmenverträge: Notare sind Ansprechpartner bei wichtigen Stationen des Lebens.

MITTERSILL/PINZGAU (cn). Sie sind der Meinung, die Begriffe "zu gleichen Teilen" und "halbe-halbe" hätten eine eindeutige Bedeutung? Oder, dass es keinen Unterschied zwischen einem Testament und einem Vermächtnis gibt? Oder dachten Sie vielleicht, dass Lebensgefährten seit dem neuen Erbrecht, das seit 1. Jänner 2017 gilt, nun viel besser abgesichert wären? Dann geht es Ihnen wie der BB-Redakteurin, die bei ihrem Besuch im Notariat von Johann Bründl etliche Aha-Erlebnisse für sich verbuchen konnte. Bründl, seines Zeichens auch Vizepräsident der Salzburger Notariatskammer und Präsidiumsmitglied der Österreichischen Notariatsakademie - dort werden Notare, Kandidaten und Mitarbeiter laufend berufsbegleitend fortgebildet - hält das neue Erbrecht grundsätzlich für gelungen.

Lebensgefährten: "Hoffe auf Novellierung"

Im Hinblick auf Lebensgefährten hofft er jedoch auf eine weitere Gesetzesnovellierung: "Lebensgefährten erben auch jetzt gesetzlich nur dann, wenn der verstorbene Partner keine Blutsverwandten hat - das ist zwar neu, aber enorm selten der Fall. In der gemeinsamen Wohnung darf ein Lebensgefährte zudem nur ein Jahr nach dem Tod des Partners bleiben, danach muss er das Feld zugunsten der oder des Erben räumen, wenn es kein anderslautendes Testament gibt oder die Erben die Nutzung dulden." Andere Erbrechtsänderungen betreffen beispielsweise Formvorschriften für fremdhändige Testamente: Jetzt gehört zur Unterschrift durch den Testator bzw. des Erblassers ein handgeschriebener Zusatz, dem eindeutig zu entnehmen ist, dass es sich um den persönlichen letzten Willen handelt. Dies soll Sicherheit garantieren und ist als Reaktion auf den prominenten Testamentfälschungs-Prozess (2012 bis 2015) in Vorarlberg entstanden.

Erwachsenenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es laut Bründl auch ein Erwachsenenenschutzgesetz, welches das zuvor bestehende Sachwalterschaftsrecht im Sinne von aufgrund eines Unfalls oder Krankheit handlung- bzw. geschäftsunfähig gewordenen Personen völlig neu regelt.
Gerade in Unternehmen ist für diesen Fall eine Vorsorgevollmacht, welche die individuellen Bedürfnisse von Betroffenen abgestimmt ist, eine ganz wichtige Vorsorge. Der 63-jährige Notar: "Diese Maßnahme ist für die Fortführung von Firmen eigentlich unerlässlich und man kann sich vorstellen, welch schwierige und unlösbare Situationen - zusätzlich zu aller Tragik - ansonsten eintreten können."

"Ich liebe meinen Beruf"

Trotz mancher oft tragischer Umstände, mit denen Johann Bründl konfrontiert ist, liebt der Akademiker seinen Beruf: "Es ist eine verantwortungs- und vertrauensvolle Tätigkeit, die viele Lebensbereiche des Menschen umfasst. Das Wissen, mit meiner Arbeit bzw. mit eindeutigen Verträgen und Dokumenten eventuelle Streitigkeiten vermeiden zu können, ist sehr schön und äußerst erfüllend." 

ZUR SACHE
Was viele nicht wissen: In jeder Notariatskanzlei österreichweit erhält man eine umfassende Rechtsberatung zu den einschlägigen Aufgabenbereichen der Notarinnen und Notare, wobei die erste Auskunft kostenlos ist.

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