Förderpreis für Skulpur/Plastik/Objekt

SALZBURG/PINZGAU. Auch heuer vergibt das Land Salzburg wieder einen Preis für Skulptur, Plastik und Objekt, der mit 7.300 Euro dotiert ist. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die in Salzburg geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Salzburg leben und arbeiten. Einzureichen sind Skizzen, Fotomontagen, Computerausdrucke oder Modelle mit Beschreibung und Biografie. Einreichschluss ist am Freitag, 25. September.

Ab Ende 2015 bis Herbst 2018 kann die Preisträgerin bzw. der Preisträger das von der Jury ausgewählte Kunstwerk im Eingangsbereich des Traklhauses auf dem vorgegebenen Aufstellungsort platzieren. Es bleibt im Besitz des Künstlers beziehungsweise der Künstlerin. Der Preisträger oder die Preisträgerin ist für die Pflege und Wartung des Kunstwerks während dieser Dauer verantwortlich. Das Kunstwerk wird bis zu einem Wert von 1.000 Euro vom Land versichert.

Die Einreichung soll über die dreidimensionale Arbeit informieren. Darüber hinaus kann es einen Vorschlag für ein Werk, das das Traklhaus oder die Eingangssituation in dieses historische Gebäude thematisiert, enthalten. Es besteht auch die Möglichkeit, mit der Einreichung einen Bezug zum Namensgeber, dem Dichter Georg Trakl, herzustellen.

Bewerbungen sind unter Betreff "Skulptur-Preis" an das Land Salzburg, Referat Kunstförderung und Kulturbetriebe, Postfach 527, A-5010 Salzburg, zu richten. Einreichungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, können bis zum Einreichschluss im Büro des Referats Kunstförderung und Kulturbetriebe, Franziskanergasse 5a, 2. Stock (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr) abgegeben werden.

Weitere Details sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen oder per E-Mail unter traklhaus@salzburg.gv.at sowie im Internet unter http://www.traklhaus.at/ erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt Dr. Dietgard Grimmer unter der Nummer 0662/8042-2149. t142-30a

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