Feuer machen streng verboten!
Nur an extra dafür bestimmten Orten ist Grillen in der Natur erlaubt
PINZGAU/MITTERSILL (cn). Bei einem Besuch des Naturdenkmals Hintersee im Felbertal entdeckt: Eine Stelle, an der offenbar jemand ein kleines Lagerfeuer entfacht hat. Darf das denn sein? Das Gebiet befindet sich doch in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern!
Das Bezirksblatt hat bei jemandem nachgefragt, der es ganz genau wissen muss: Nationalpark-Ranger Ferdinand Rieder. Seine Antwort ist eindeutig: "Das ist natürlich absolut verboten! Und zwar nicht nur nach dem Nationalparkgesetz, sondern auch nach dem Salzburger Forstgesetz. Dieses erlaubt es in freier Natur nirgends, Lagerfeuer zu machen. Ausnahmen gibt es nur in dafür extra vorgesehenen Naherholungsgebieten, in Neukirchen zum Beispiel beim Blausee oder in Kaprun beim Klammsee. Diese Plätze befinden sich aber nicht im Nationalpark. In dessen Kernzone sind sowieso alle Eingriffe in die Natur absolut verboten." Rieder weiß auch, dass Lagerfeuer in der NP-Kernzone eigentlich nur beim Hintersee ab und zu vorkommen, weil dieses Gebiet mit dem PKW leicht erreichbar ist.
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