Generalversammlung des Landespferdezuchtverbandes in Maishofen

Die Geehrten Alois Rosenlechner, Andreas Gruber und Gotthard Rupitsch mit PZV-Obmann Franz Imlauer, ZAP-Obmann Wolfgang Schürrer, LAbg. Martina Jöbstl und LK-Vizepräsident Georg Wagner. | Foto: Foto: Privat
  • Die Geehrten Alois Rosenlechner, Andreas Gruber und Gotthard Rupitsch mit PZV-Obmann Franz Imlauer, ZAP-Obmann Wolfgang Schürrer, LAbg. Martina Jöbstl und LK-Vizepräsident Georg Wagner.
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MAISHOFEN. Auf der Welser Messe gab es im Vorjahr einen Schwerpunkt für den Noriker, acht von 15 in Stadl Paura gekörten Hengsten stammten aus Salzburg und von 143 vorgestellten Zuchtstuten wurden 135 eingetragen – so die Bilanz bei der Generalversammlung des Landespferdezuchtverbandes am Samstag, dem 5. April in Maishofen.

Wichtiger Input auf dieser Veranstaltung kam von Mag. Dr. Rupert Mayr, Jurist der Landwirtschaftskammer Salzburg. Mit seinem Referat klärte er über die brandaktuelle Besteuerung der Pensionspferdehaltung auf. Zunächst stellte er fest, dass es sich bei dieser Pferdehaltung nach dem Bewertungsgesetz meist um landwirtschaftliche Betriebe handelt: „Werden für die Zucht und Haltung von Pferden überwiegend Erzeugnisse, die auf dem eigenen Betrieb gewonnen werden, verwendet, ist der Betrieb klar eine Landwirtschaft. Wenn überwiegend Fremdfutter verwendet wird, dann ist der Betrieb landwirtschaftlich, wenn eine bestimmte Vieheinheiten-Nutzflächen-Grenze eingehalten wird. Zum Beispiel sind für die ersten zehn Hektar reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche acht VE pro Hektar möglich. Ein ausgewachsenes Pferd hat 0,8 VE.“ Im Gegensatz dazu ist die landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung laut Gewerbeordnung ein landwirtschaftliches Nebengewerbe und muss der Urproduktion untergeordnet sein.

„Die Landwirtschaftskammern fordern einen einfachen Beweis der Unterordnung, und zwar die Relation zwischen reduzierter landwirtschaftlicher Nutzfläche und gehaltenen Vieheinheiten. Mit zwei Vieheinheiten pro Hektar wäre die Pensionspferdehaltung untergeordnet“, sagt dazu LK-Präsident Franz Eßl.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht gibt die Randziffer 2877 der Umsatzsteuerrichtlinien vor, dass „... Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zu nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden ...“ nicht unter die Umsatzsteuerpauschalierung fallen. Diesbezüglich hatten die Landwirtschaftskammern bereits Erfolg, sie verhandelten eine Vorsteuerpauschale von 24 Euro. Diese Pauschale darf der Landwirt von der Umsatzsteuerschuld einbehalten, den Rest muss er an das Finanzamt weitergeben. Zudem bekommt er für die Anschaffung bzw. Herstellung von unbeweglichen Anlagen die Vorsteuer zurück.

Wie man nun mit Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Verbraucherpreisindexanpassung nicht schlechter aussteigt, als in der Pauschalierung, rechnet Mayr mit einer Formel, die für jeden Einstellbetrieb anwendbar ist. „Pferde sind in Salzburg bei jedem Fest dabei und sind unser Kulturgut. Pferde haben in Salzburg aber auch einen Produktionswert von 201 Millionen Euro. Sie sorgen für rund 2.000 Arbeitsplätze. 80 Prozent der Salzburger Pferde stehen auf landwirtschaftlichen Betrieben und so brauchen unsere Bauern gute Rahmenbedingungen für die flächengebundene Pferdehaltung“, so Eßl, der aus terminlichen Gründen nicht bei der Generalversammlung sein konnte. An deren Ende wurden Mitglieder und erfolgreiche Reiter der ländlichen Gruppen geehrt.

Im Anschluss ging es zur Frühjahrsmusterung in den Aufzuchthof Stoissen bei Saalfelden, wo das Publikum die Junghengste bestaunte.

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