SCHULSCHWÄNZER - GELDSTRAFEN ERST AB STUFE IV ????

SCHULSCHWÄNZER – Geldstrafen erst ab Stufe IV ???

In einem meiner letzten Beiträge habe ich mich gegen die „geplante“ Gesetzesreform gegen Schulschwänzer, verbunden mit einer Geldstrafe für die Erziehungsberechtigten, in der Höhe von vierhundert Euro, ausgesprochen.
In einem persönlichen Telefonat mit einer Ministerialabteilung wurde mir mehrmals versichert, dass erst nach eingehendem Prüfungsverfahren, beginnend mit Stufe I – IV ein Strafsatz von vierhundert Euro vom zuständigen Magistrat eingeklagt wird. Dies jedoch nur dann, wenn es sich um einen tatsächlichen Schulschwänzer handelt. Fehlstunden, bedingt durch Krankheit sind davon nicht betroffen. So die konkrete Aussage des zuständigen Referates.
Die Vorgangsweise eines Prüfungsverfahrens beginnt bereits sofort bei Stufe IV.
Aus persönlicher Erfahrung entkommt auch kein medizinisch Erkrankter diesem einzigartig unkorrekten System.
Mein Sohn zog sich im Gymnasium zwei Mal grobe Kopfverletzungen, durch fehlende Pausenaufsicht zu. Laufende Behandlungen aufgrund von abweichenden EEG und MRT Befunden und ein ärztliches Gutachten, schien keinesfalls die Fehlstunden zu entschuldigen. Mein Einspruch gegen den Strafantrag wurde abgelehnt. Der unabhängige Verwaltungssenat Wien kam zu dem Entschluss, ich möge alle Krankenakten meines Sohnes zur Offenlegung freigeben. Reicht ein ärztliches Attest, EEG und MRT Befunde nicht mehr aus? Hat ein ärztliches Attest keinen Wert, obwohl wir dafür ebenfalls bezahlen müssen? Als Erziehungsberechtige und Mutter habe ich einer Offenlegung aller Krankenakten meines Sohnes nicht zugestimmt. Die Reaktion. Ein Schriftstück mit vier Seiten unfassbarer Begründungen und Beschuldigungen, zur Legitimierung der Bezahlung des Bußgeldes oder Haft!
Mittlerweile wurde mir ein weiterer, ähnlicher Fall zugetragen. Höchststrafe bei Stufe I. , vierhundert Euro oder Haft.
Nach meiner erneuten Beschwerde über die tatsächliche Vorgangsweise wurde mir nahegelegt, bezahlen Sie einfach, dann haben Sie Ruhe!!! Nach meiner Aussage, diese Vorgangsweise wird sicherlich nur bei den Armen und Ärmsten des Volkes praktiziert, entgegnete mein Gesprächspartner:“ Ja, mit einem sozialen Abstieg fällt auch die Menschenwürde!“
Fällt dieser Gesetzesentwurf in den Rahmen der neuen Familienförderungen?
Autor
Isolde Tappeiner Wien

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