EINFÜHRUNG ZUM TAXAMETER
NEUES AUS DEM BEFÖRDERUNGSGEWERBE mit PKW TAXI
Neue Tarifverordnung für Zell am See, Kaprun, Maishofen,Bruck a.n.d. Glockner Straße
Ich bin der Meinung das unsere Kunden das recht haben über Neuigkeiten informiert zu werden da dadurch viel unsinniges Geschwätz gar nicht erst entstehen kann. Mit 1 Dez. wurde der TAXAMETER eingeführt das also jeder Taxifahrer hat die Pflicht den TAXAMETER einzuschalten sobald der Fahrgast in das Auto eingestiegen ist und dem Taxifahrer mitgeteilt hat wohin er seine fahrt machen will. Ausgenommen weitere Strecken wie Saalbach. Saalfelden, Taxenbach u.s.w. da ist wie bisher der Taxitarif zu berücksichtigen, so einen Tarif hat jeder Taxilenker im Auto mitzuführen und auf verlangen des Fahrgastes vorzuweisen. Dem Taxameter wurde ein Tarifwerck nach gesetzt eingespeist das laut Tarifverordnung vom Amt der Salzburger Landesregierung und gesetzlich Geeicht . Hier ein paar Infos die gerade besonders den Fahrgast interessieren.
1. Als Grundtaxe an Werktagen von 6 Uhr bis 21 Uhr Euro 3,90,. ( dies zeigt der Taxameter an beim einsteigen)
in der Nacht von 21 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn und Feiertagen ganztags Euro 4,60,.
Dann gibt es da noch die Zuschläge Zuschläge was ist das ein Zuschlag ist 2,50,. Euro, dürfen eingehoben werden für Bergfahrten das ist auch genau geregelt, weiteres müssen Zuschläge angewendet werden für die Beförderung von mehr als 4 Personen 1 Zuschlag pro Person.
Sobald der Tarif in Kraft getreten ist 15 Jänner 2014, müssen alle Taxis denn Taxameter nach den Bestimmungen des Maß und Eichgesetzes geeichten Taxameter im Fahrzeug eingebaut haben der mit dem verordneten Tarif programmiert wurde! Es gibt jedoch eine kurze Übergangsfrist!
Ihr Taxilenker Otto
mehr INFO unter Tel.Nr. 0676 9640039
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