Wahlen 2019
Nicht Wählen ist schwierig

- Wählen geht in Österreich sogar im Bett oder im Gefängnis.
- Foto: Anita Marchgraber
- hochgeladen von Anita Empl
In Österreich ist es schwierig nicht zu wählen, selbst wer hinter Gittern sitzt kann seine Stimme mit wenig Aufwand abgeben. Von der Wahl vor Ort bis zur fliegenden Wahlkommission gibt es viele Möglichkeiten sein Wahlrecht wahrzunehmen.
SALZBURG. Vom 30. Juli bis zum 8. August liegen in den meisten Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse zur Nationalratswahl auf. Dieses Verzeichnis zeigt ob und wo man wählen darf. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern beginnt diese Frist am 2. August. Sollte sich beim Wähler seit dem 9. Juli etwas geändert haben, zum Beispiel Name oder Anschrift, so kann das auf der Gemeinde noch geändert werden.
Das Recht zu wählen
Nach dem 8. August sind keine Änderungen mehr möglich, dennoch darf man sein Recht zur Wahl wahrnehmen und an der Nationalratswahl 2019 teilnehmen. Generell sind in Österreich alle Frauen und Männer aktiv wahlberechtigt, die die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zur Nationalrats- bzw. Bundespräsidentenwahl nicht ausgeschlossen sind.
Frist versäumt
Hat sich seit 9. Juli 2019 der Wohnsitz geändert und man ist nicht während der Änderungsfrist anwesend, sollte man eine Wahlkarte beantragen oder man geht in der ehemaligen Wohnortgemeinde zur Wahl. Das gleiche gilt wenn man bis zum Wahltag, dem 29. September, noch umzieht. Wahlkarten können bis zum 25. September schriftlich und bis zum 27. September mündlich – das heißt direkt vor Ort – bei der ehemaligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Wählen wann man will
Mit dieser Wahlkarte kann dann bei jeder österreichischen Gemeinde oder per Briefwahl gewählt werden. Wann genau man wählt ist jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass die Wahlkarte bei der Nationalratswahl bis spätestens 17 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt ist. Bei der Briefwahl muss auf der Wahlkarte mit Unterschrift eidesstattlich erklärt werden, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.
Auslandsösterreicher
Wer seinen Hauptwohnsitz nicht in Österreich hat, aber österreichischer Staatsbürger ist kann trotzdem wählen. Dafür muss die Eintragung in die Wählerevidenz beantragt werden. Das Formular sollte bei allen österreichischen Gemeinden vorrätig sein. Schafft man es nicht direkt auf ein österreichisches Gemeindeamt so kann man die entsprechenden Anträge online über das Bundesministerium stellen.
Fliegende Wahlkommission
Manchen ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich das Wahllokal persönlich aufzusuchen, für sie gibt es die "besondere Wahlbehörde" oder auch "fliegende Wahlkommission". Ein Vorsitzender und drei Beisitzer kommen direkt am Wahltag zu den Betroffen um ihnen den Urnengang zu ermöglichen. Diesen Service können Wahlberechtigte nutzen wenn sie nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig sind. Eine weitere Option wäre die Briefwahl.
Hinter Gittern
Auch Häftlinge – sofern im Urteil kein Ausschluss vom Wahlrecht ausgesprochen wurde – dürfen ihre Stimme per Briefwahl oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abgeben. Manchmal ist auch in ihrem örtlichen Unterbringungsbereich ein eigener Wahlsprengel eingerichtet, wo sie ihre Stimme abgeben können.
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