Gutgläubige fielen Betrüger zum Opfer
PURKERSDORF(ip). Die Gutgläubigkeit zweier Hundebesitzerinnen aus dem Großraum von Purkersdorf nutzte im Juni 2013 ein 39-Jähriger, der sich selbst als Betrogener vorkommt. Er borgte sich insgesamt 4.000 Euro und nahm dabei in Kauf, das Geld in annehmbarer Zeit nicht zurückzahlen zu können.
Die beiden Frauen kannte der hochverschuldete Mann vom Gassigehen mit seinem Hund. Nachdem er sich von seinem ersten Opfer 1.500 Euro unter dem Vorwand, er könne seine Miete nicht bezahlen, da er seine Geldbörse verlegt habe, ausgeliehen hatte, gelang es ihm auch bei seinem zweiten Opfer, Geld locker zu machen – immer mit dem auch schriftlichen Versprechen, in wenigen Tagen zurückzuzahlen.
„Ich hatte keine einzige Sekunde die Absicht, jemanden zu betrügen“, meinte der Beschuldigte, gegen den, laut Richterin Doris Wais-Pfeffer, mehrere Exekutionen laufen. Seit April habe er auf Geld einer international agierenden Einkaufsgemeinschaft gewartet, in die er investiert habe, weil er dafür das Doppelte herausbekommen hätte. Er warte heute noch darauf, so der Beschuldigte, weshalb die St. Pöltner Richterin seine Versprechen, den beiden Frauen das Geld in wenigen Tagen zurückzugeben, als Betrug wertete.
Drei Monate bedingt, lautete das Urteil, das Bewährungshilfe und Schadensgutmachung inkludierte. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
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