Konstituierende Sitzung
Der Gablitzer Gemeinderat tritt jetzt an

Die ÖVP-Fraktion nach der Angelobung. | Foto: ÖVP Gablitz
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Der neu gewählte Gemeinderat trat in Gablitz nun erstmals zu einer Sitzung zusammen.

GABLITZ. Was lange wärt wie endlich gut. So lautet das Sprichwort. Am Freitag 18 Uhr traten die Gemeindevertreter zusammen. Nach der Wahl am 26. Jänner hatte die Liste BEGAB (Bürgerentscheide Gablitz) Beschwerde bei der Wahlbehörde eingelegt. Die Wahl musste wiederholt werden und fand am 18. Mai statt.

Erneuter Einspruch

Erneut erfolgte ein Einspruch. Die Behörde fand aber keine Fehler und somit war das Ergebnis Ende Juni für gültig erklärt.

"Obwohl die Rechtsmittelfrist zum Bescheid der NÖ-Landes-Hauptwahlbehörde vom 25.6.2025 noch bis zum 28.7.2025 läuft und die Gemeinderatswahl bereits am 16.7.2025 beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde, soll schon vorher die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates in Gablitz am 18.7.2025 stattfinden", ist Robert Marschall von der Liste BEGAB indes verwundert.

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ob die Gablitzer noch einmal den Wahlzettel in die Urne einwerfen müssen. | Foto: Marlene Trenker
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Bürgermeister Michael Cech verweist auf die Gemeindeordnung: "Innerhalb von vier Wochen muss eine konstituierende Sitzung des Gemeinderates stattfinden". In diesem Fall war es nach der Zustellung der Entscheidung der Landeswahlbehörde. Laut Marschall ist das Wahlergebnis aber noch immer nicht rechtskräftig, da angefochten. „Die erste Sitzung des Gemeinderates muss spätestens vier Wochen nach dem ungenützten Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl stattfinden. Wurde die Wahl angefochten, muss die erste Sitzung binnen vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung der Landes-Hauptwahlbehörde stattfinden, sofern nicht die Gemeinderatswahl zur Gänze oder teilweise wiederholt werden muss", verweist Marschall auf den Paragraphen 96 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973.

Gemeinde nicht beteiligt

"Wir sind diesmal als Gemeinde nicht beteiligt, da die Beschwerde bei der Landeswahlbehörde eingereicht wurde", schildert Bürgermeister Michael Cech.

Die ÖVP-Fraktion nach der Angelobung. | Foto: ÖVP Gablitz
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ob die Gablitzer noch einmal den Wahlzettel in die Urne einwerfen müssen. | Foto: Marlene Trenker
Im Gemeindeamt fand die konstituierende Sitzung statt. | Foto: Marlene Trenker

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