Checkliste für EU-Datenschutz-Grundverordnung
Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet eine Checkliste.
REGION. Mit der am 14. April 2016 vom EU-Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.
Ab 25. Mai gültig
Die Bestimmungen der DSGVO gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist davon betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu. Eine Checkliste wie man nun sensiblen Daten behandelt und was erlaubt oder verboten ist finden Unternehmer jetzt auf der WKO-NÖ-Homepage unter dem Link: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung:-Checkliste.html
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