Resolution
Außerferner Bauern fordern Abschuss des Bären

Der Bezirksbauernrates Reutte hat eine Resolution zum Schadbär im Schwarzwassertal verfasst. | Foto: Bezirksbauernrat
  • Der Bezirksbauernrates Reutte hat eine Resolution zum Schadbär im Schwarzwassertal verfasst.
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Der Bezirksbauernrat Reutte hat eine Resoltion verabschiedet, in der der Abschuss des Schadbären im Schwarzwassertal gefordert wird.
Die Resolution wurde an Tirols Landeshauptmann Anton Mattle übermittelt.

Die Resolution im Wortlaut

Resolution des Bezirksbauernrates von Reutte

Abschuss wird gefordert!

Die Tiroler Landesregierung hat unlängst in mehreren Presseaussendungen von einem großartigen Fortschritt in der Bekämpfung von Großraubtieren in Tirol gesprochen. Wörtlich hieß es untere anderem: „Die Zahlen sprechen für sich. Wir können nicht tatenlos zuschauen, wie jedes Jahr mehr und mehr Almtiere Wolfsangriffen zum Opfer fallen. Die Großraubtiere bedrohen den Fortbestand der Almwirtschaft. Deshalb schaffen wir im Februar-Landtag eine rasche und unbürokratische Eingriffsmöglichkeit“, es gibt keine Alternative zum neuen Tiroler Weg im Umgang mit Großraubtieren.“
Aufgrund einer Novelle zum Tiroler Jagdgesetz sei es nun mehr möglich, sogenannte „Schadtiere“, dazu zählen laut Landesregierung „Schadbären, Schadwölfe, Schadluchse und Schadgoldschakale“ (§2 Abs 18 Tir. JagdG) nach dem Erlassen einer entsprechenden Abschussverordnung zu entnehmen. Mit dieser klaren und unmissverständlichen Feststellung in den zahlreichen Pressemitteilungen der Tiroler Landesregierung konnten auch wir als gewählte bäuerliche Funktionärinnen und Funktionäre unsere Mitglieder an der Basis beruhigen und waren stolz auf diese „Errungenschaften“ im Kampf gegen die (weitere) Verbreitung der Großraubtiere in Tirol.
Das wahre Gesicht dieser Ankündigungen zeigte sich aber unlängst bei einem Rissgeschehen im Schwarzwassertal im Gemeindegebiet von Weißenbach a.L. Innerhalb kürzester Zeit wurden dort über 30 Schafe gerissen und waren unauffindbar. Es stellte sich anhand behördlicher Untersuchungen heraus, dass dafür ein Bär verantwortlich war. Viele betroffene Bäuerinnen und Bauern, aber auch wir als Funktionärinnen und Funktionäre der örtlichen Bauernschaft waren der vollen Überzeugung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung der vielgepriesenen Abschussverordnung auch in diesem Fall vorliegen würden. Aber wir alle lagen gänzlich falsch und werden nun eines „Besseren“ belehrt. Obwohl hier für uns ganz eindeutig die Kriterien für ein Schadtier, im konkreten Fall eines Schadbären vorliegen (mehrfache Risse in einem gesetzlich als nicht schützbaren Bereich definierten Gebiet), weigert sich die Landesregierung, eine Abschussverordnung zu erlassen letztlich mit dem Argument, dass bei Bären im Falle der „Abschusserlaubnis“ der sogenannte „günstige Erhaltungszustand dieser Art“ gefährdet sein könnte.
Wir als bäuerliche Funktionärinnen und Funktionäre stehen durch diese nunmehrigen Aussagen gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern gelinde gesagt „recht dumm da“, weil wir im Glauben auf die Richtigkeit und vor allem Unmissverständlichkeit der Presseaussendungen von einem „Erfolg“ im Kampf gegen alle(!) Beutegreifer – zu denen auch der Bär zählt – gesprochen haben.
Wir sehen uns gegenständlich als Opfer einer „Verströstungspolitik“, die sich nunmehr in einem tragischen Anlassfall als leere Versprechung beweist, was die Abschussmöglichkeit eines Schadbären anbelangt. Ganz abgesehen vom Tierleid, dass hier offensichtlich keinen interessiert, sind vor allem in diesem jüngsten Anlassfall in weiterer Folge vor allem Menschenleben unmittelbar in Gefahr. Das Gebiet im Schwarzwassertal wird nicht nur von Touristen durchwandert. Vielmehr sind es die ortsansässigen Menschen, deren Leben bei ihrem täglichen unaufschiebbaren Abreiten, sprich bei der Bewirtschaftung der Wälder und Felder und Almen konkret gefährdet ist. Der Schadbär ist und bleibt wohl vor Ort, zumal sein „Tisch dermaßen gedeckt“ ist.
Wenn schon die jüngsten Aussagen und Pressemitteilungen über die Tatsachen des Gesetzes hinwegtäuschen, wonach der „günstige Erhaltungszustand eines Schadbären“ wichtiger ist als die unmittelbare Bedrohung von „Leib und Leben“, dann ist das für uns nur schwer bzw. gar nicht nachvollziehbar!

Wir, die Mitglieder des Bezirksbauernrates vom Bezirk Reutte, sehen hier die Voraussetzungen für das Vorliegen von „Außergewöhnlichen Umständen“ im Sinne des zweiten Absatzes zu § 52a Abs 1 Tiroler Jagdgesetz als gegeben an. „Menschenleben“ zählen für uns mehr, als ein undefinierbarer günstiger Erhaltungszustand eines Schadtieres. Wir fordern hier die Tiroler Landesregierung zur Einhaltung des Versprechens und der vielfachen Ankündigungen auf, dass die nunmehr vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen auch in die Tat umgesetzt werden, respektive der Abschuss von gefährlichen und Menschleben unmittelbar bedrohender Großraubtiere auch im Anlassfall „Schwarzwassertal“ beschlossen wird.

Im Namen des Bezirksbauerrates

ÖKR Christian AngererElke Klages Markus Rid
Bezirk Bauern- Bezirksbäuerin Bezirk Bauern-
& Kammerobmann & Kammer Obm. Stv.

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Weitere Informationen aus dem Bezirk Reutte finden Sie unter www.meinbezirk.at

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