Schulstraße in Reutte
Autos werden temporär "ausgesperrt"
Auf einmal ging alles sehr schnell: Die Marktgemeinde Reutte informiert in einer Aussendung über die Einführung eines temporären Fahrverbots in der Schulstraße. Bereits ab 15. Mai tritt die Neuregelung in Kraft.
REUTTE. Kurz vor Schulbeginn bietet sich in der Reuttener Schulstraße, bzw. im direkten Umfeld, nahezu jeden Tag ein ähnliches Bild: Eltern oder andere Vertrauenspersonen bringen Kinder zur Schule, zeitgleich "quetscht" sich der Berufsverkehr durch die enge Verbindung, und wenn dann noch die Schulbusse kommen, wird es endgültig eng. Und gefährlich!
Wenige Stunden später, wenn der Unterricht endet, bietet sich ein ähnliches, vielleicht nicht ganz so extremes Bild. Wirklich befriedigend ist die Situation aber auch um die Mittagszeit nicht.
Den Ruf nach einer Neureglung gibt es daher schon lange (wir berichteten).
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt der Behörde jetzt die Möglichkeit, gemäß §76d in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden eine so genannte „Schulstraße“ zu verordnen und damit Maßnahmen zu setzen. In solchen Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten. Auf Initiative der Marktgemeinde Reutte ist dies nun auch vor der Volksschule Reutte der Fall.
Das gilt ab 15. Mai
Die Verordnung der BH Reutte sieht folgendes vor: Ab 15. Mai 2023 ist die Schulstraße von der Kreuzung Zeillerstraße bis zum Obermarkt während des Schulbetriebs zu bestimmten Zeiten gesperrt.
In der Früh von 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr und mittags von 11.15 Uhr bis 12.45 Uhr dürfen keine Autos in diesen Abschnitt der Schulstraße einfahren! Diese Sperrzeiten sind abgestimmt mit der Schule, heißt es seitens der Gemeinde.
Neuregelung wird kontrolliert
Ab Mitte Mai sowie zu Beginn des kommenden Schuljahrs werden zwei Personen in Warnwesten die Autofahrer darauf hinweisen. Unterstützung erhalten sie von der Polizei, welche nicht nur ein besonders wachsames Auge auf den Zebrastreifen im Obermarkt haben wird, sondern auch auf die Gefahrenstelle Zeillerstraße.
Appell: Zufußgehen erlauben
Eltern werden werden ganz offiziell gebeten, den Kindern wieder das Zufußgehen zu erlauben. Wenn der Weg zu weit erscheint, sollte man den Schulbus nutzen oder die Kinder beispielsweise bereits am Isserparkplatz aussteigen lassen. Die Marktgemeinde Reutte bittet alle Eltern, im Sinne der Sicherheit der Kinder das "Elterntaxi" möglichst oft in der Garage stehen zu lassen.
Zur Sache
Ausnahmen
Ausgenommen von diesem temporären Fahrverbot sind der Fahrradverkehr sowie Krankentransporte, Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 Kraftfahrzeuggesetz, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe. Ebenfalls ausgenommen sind Anrainer zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.
Begleitende Evaluierung
Mit diesem temporären Fahrverbot betritt die Gemeinde Neuland. Ob das Ganze den erwünschten Effekt bringt, bleibt abzuwarten. Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahrs 2023/2024. Ob sie verlängert und ev. abgeändert wird, hängt von den Ergebnissen einer begleitenden Evaluierung ab.
Besser informiert
Weitere Informationen aus dem Bezirk Reutte finden Sie unter www.meinbezirk.at
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