Gemeinde Reutte muss Schmerzensgeld zahlen: Kopfsteinpflaster war Stolperfalle

Foto: Pixabay

REUTTE (eha). Schwere Verletzungen zog sich eine Frau vor kurzem bei einem Sturz in Reutte zu, nachdem sie aus einer Trafik in ein Loch auf dem gepflasterten Gehsteig im Untermarkt trat. Sie erlitt dadruch eine Rippenprellung und eine knöcherne Absprengung im Bereich des linken Fußes. Mit dem Argument, dass ganz überwiegend die Gemeinde für den Sturz verantwortlich sei, weil sie das Kopfsteinpflaster nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten habe, verlangte die Verletzte unter Berücksichtigung eines eigenen Verschuldensanteils von 50 Prozent die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Gemeinde hielt die Forderungen für ungerechtfertigt. Daraufhin verklagte die Frau die Kommune.

Nach einem unfangreichen Beweisverfahren sprach das Gericht der Außerfernerin ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zu, weil es zum Ergebnis kam, dass die Problematik der Pflastersteine im Ortsgebiet schon seit langem bekannt war und auch das konkret für den Sturz verantwortliche Loch schon zwei Monate vor dem Sturz ausgebildet war.

In dem sich anschließenden Rechtsstreit verteidigte sich die Gemeinde damit, dass ein vom Bauhof speziell für diese Funktion angestellter Mitarbeiter ständig mit Ausbesserungen an der Pflasterung durchführte, jedoch offenbar nicht in der Lage war, auch diese Fehlstelle zeitgerecht zu beseitigen. Mit der Begründung einer grob fahrlässigen Verletzung der Wegehalterpflichten, sprachen die Richter die Martkgemeinde Reutte schuldig, und auch das Landgericht Innsbruck bestätigte die Entscheidung. Die Berufung der Marktgemeinde Reutte gegen das Urteil erster Instanz blieb erfolglos.
Die Klägerin betont, dass sie den Prozess auch deshalb führte, um die Marktgemeinde Reutte endlcih "wach zu rütteln" und zu veranlassen, flächendeckende Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Stürze zu ergreifen.

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