Besitzer unbekannt
Herrenloses Auto in Pflach: Sind seine Tage gezählt?
Seit Wochen steht nahe der Auffahrt zur B179 in Pflach ein nicht angemeldetes Auto. Wem es gehört, ist unklar. Wie es scheint, dürfte es nun endlich entsorgt werden.
PFLACH. Im Zeitraum Ende August bis Anfang September wurde das Auto im Zufahrtsbereich zur Firma Strabag und zu einem Lagerplatz der Landesstraßenverwaltung in Pflach abgestellt, direkt vor einem Hydranten. Seither steht der alte Renault an Ort und Stelle.
Der Sachverhalt ist lange bekannt
Anfang September fragten die BezirksBlätter in Pflach nach, wie es mit dem Fahrzeug weitergeht. Damals ging Bürgermeister Karl Köck davon aus, dass das Auto rasch entsorgt werden kann, zumal auch von einer entsprechenden Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte die Rede war.
Fahrzeug wurde überprüft
Tatsächlich habe dann, nach dem BezirksBlätter-Bericht, eine Überprüfung stattgefunden, erklärt Bürgermeister Köck. Dennoch ist bis jetzt, mehr als drei Monate später, in der Angelegenheit nicht viel passiert. Einzige Veränderung: inzwischen liegt Schnee auf und rund um das Auto, und der Hydrant dahinter ist noch schlechter zugänglich, als er das vorher durch das abgestellte Auto bereits war.
Das Land Tirol klärt auf
Die BezirksBlätter stellten daher eine weitere Anfrage, diesmal an das Land Tirol. Nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen, wie aus einer schriftlichen Auskunft des Landes an unsere Redaktion hervorgeht (Zitat):
- In erster Linie hat nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung die Gemeinde an geeigneten Stellen genormte Hydranten zu errichten und jederzeit einsatzbereit und diese zugänglich zu halten. Das heißt, die Zugänglichkeit zum Hydranten ist damit grundsätzlich von der Gemeinde zu kontrollieren und zu gewährleisten.
- Die Bezirkshauptmannschaft kann dann tätig werden, wenn das Fahrzeug als Abfall nach dem AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) eingestuft wird.
- Im Falle des Fahrzeuges im Gemeindegebiet Pflach wurde vonseiten eines Sachverständigen geprüft und festgestellt, dass das Fahrzeug gemäß AWG entfernt werden kann (geprüft wurde dies umgehend infolge einer einlangenden Anzeige).
- Wird das Auto nicht selbstständig innerhalb einer in Kürze auslaufenden Frist entfernt, wird dies vonseiten der Landesstraßenverwaltung entfernt.
Verwunderung in der Gemeinde
Bürgermeister Karl Köck wundert sich indessen, dass das Auto bislang nicht entsorgt wurde. Er verweist hinsichtlich der Zuständigkeit an die Landesstraßenverwaltung: "Wir sind davon ausgegangen, dass sich das Land, bzw. die Landesstraßenverwaltung der Sache annimmt."
Die Gemeinde könne nicht einfach ein Fahrzeug entsorgen. Man müsse ja vorher den Besitzer bzw. Halter eruieren, und das könne die Gemeinde nicht für die Behörde übernehmen, sagt Bgm. Karl Köck. In Pflach ist man jetzt aber guter Dinge, dass die Tage des alten Renaults gezählt sind.
Besser informiert
Weitere Informationen aus dem Bezirk Reutte finden Sie unter www.meinbezirk.at
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