Unverständnis wächst
Lärmverordnung schlägt hohe Wellen

Die neue Verordnung wird heftig diskutiert. Nun soll dagegen geklagt werden. | Foto: Zoom Tirol.
  • Die neue Verordnung wird heftig diskutiert. Nun soll dagegen geklagt werden.
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AUSSERFERN (rei). Auf den beliebtesten Motorradstrecken im Außerfern gilt seit 10. Juni eine Lärmbeschränkung. Maschinen, deren Standgeräusch lauter als 95 dB (A) ist, dürfen im Tannheimer Tal und ab Weißenbach auch nicht ins Lechtal fahren. Die Verbindungen über das Hahntennjoch sowie die Strecke Namlos-Berwang sind ebenfalls betroffen. Seit diese Regelung gilt, gehen die Wogen hoch.

Das Unverständnis bei vielen Motorradfahrern ist groß, auch Wirtschaftstreibende, zumeist Betreiber von Gasthäusern und Hotels, für die die Biker wichtige Kunden sind, zeigen sich massiv unzufrieden. „Zuerst Corona, und jetzt dieses Verbot“, lautet der Vorwurf.

Heiß diskutiertes Thema

Die neue Regelung schlägt riesige Wellen. In der Region, ebenso aber nahezu im ganzen deutschsprachigen Raum. In den einschlägigen Internetforen überschlagen sich die Berichte und Meldungen. Was hier verordnet wurde, kann von vielen Bikern zumeist nicht nachvollzogen werden. Groß ist wohl die Sorge, dass das Beispiel „Außerfern“ schon bald Nachahmer finden könnte. Forderungen gibt es bereits, sie kommen aus anderen Talschaften. Sogar der ADAC hat sich in seinem YouTube-Kanal des Themas angenommen. Auch andere Videokanäle berichten umfassend: Allgemeiner Tenor: Das geht gar nicht! „Fahrt da einfach nicht mehr hin“, wird in Bikerkreisen allgemein empfohlen, also nicht nur jenen Besitzern, die zu laute Motorräder fahren.

Ordnungsgemäß zugelassen

Die Zahl der Betroffenen ist groß. Auch Motorradfahrer die in der Region leben, zählen teilweise dazu. Ist das Bike lauter als die genannten 95 dB, muss die Maschine stehen bleiben! Ausnahmen gibt es nicht.
Das erzeugt Unverständnis: So wird darauf verwiesen, dass alle Maschinen ordnungsgemäß zugelassen sind. Sie haben gültige Genehmigungen, beim Kauf musste natürlich die Mehrwertsteuer bezahlt und somit an den Staat abgeliefert werden und auch die Zulassung selbst erfolgte gemäß den Richtlinien. Nützt aber alles nichts: Jetzt stehen die Motorräder all jener Besitzer, die in den genannten Regionen wohnen und deren Bikes laut neuer Verordnung zu laut sind. Gerne wird von „Enteignung“ gesprochen. Der Wertverlust der Maschinen ist jedenfalls beträchtlich.

Kritik an den Grünen

Hauptziel der Kritik sind Tirols Grüne mit LHStv. Ingrid Felipe an der Spitze. Ihnen wirft man mangelndes Fingerspitzengefühl vor. Andere Lösungen wären sicher möglich gewesen. Auch der „große“ Regierungspartner, also die ÖVP, kommt nicht gut weg. Schließlich, so die Argumentation, trägt die ÖVP alle Maßnahmen mit.
Die Polizei kontrolliert die neue Verordnung intensiv. Zwar wird den Beamten in den Internetforen durchwegs ein sehr „freundliches“ Vorgehen bei den Kontrollen attestiert, wer aber mit einer zu lauten Maschine unterwegs ist, wird gestraft. 220 Euro sind auf den Tisch zu legen.

Ungleichbehandlung

Manche machten sich mit ihren lauten Bikes sogar bewusst dorthin auf den Weg, wo es Kontrollen gibt: Mitglieder eines Motorradclubs suchte nach Kontrollen und fuhren auch prompt in eine solche. Vier Motorräder waren zu laut. Die Anzeige war die Folge. Und genau die wollte man bekommen, denn nun, so die Idee die dahinter steckt, kann gegen das Motorradverbot, basierend auf dem Standgeräusch von 95 dB, rechtlich vorgegangen werden.
Zunehmend ist von einer Ungleichbehandlung ist die Rede. Denn Autos oder Laster, die lauter als die genannten 95 dB sind, dürfen weiterhin fahren. Und stören nicht auch Rasenmäher, Kettensägen oder im Winter Schneefräsen, die oft weit über 95 dB Lärm erzeugen, die Anrainer? Müssten nicht auch diese verboten werden?

Die Diskussion wird auf vielfältige Weise geführt. Mit der neuen Verordnung wurde jedenfalls eine breite Debatte losgetreten. Der Ausgang ist ungewiss.

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