Fahrverbote auf der B179
"Notwehrmaßnahme" gegen den Ausweichverkehr

Diese Karte veranschaulicht, auf welchen Strecken die Fahrverbote für den Ausweichverkehr gelten. | Foto: Land Tirol
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AUSSERFERN (rei). Mit Stichtag 1. August 2020 gelten wieder die bekannten Fahrverbote für den Ausweichverkehr entlang der Fernpassroute B179.

Das Cornonavirus, und damit in Verbindung stehende Maßnahmen wie Ausgangssperre und Grenzschließung, brachten den Durchzugsverkehr im Land ab Mitte März 2020 weitgehend zum Stillstand. Geltende Fahrverbote für den Urlauber-Ausweichverkehr auf der Fernpassstrecke mussten nicht mehr kontrolliert werden, es war einfach niemand unterwegs.

Mit den Lockerungen zu Beginn der Sommersaison nahm auch die Zahl der Autos kontinuierlich zu. Erste Staumeldungen an den Wochenenden waren die Folge. Auf der - zumeist "Navi unterstützten" - Suche nach einem schnelleren Weg in Richtung Süden sind seither auch wieder deutlich mehr Autos auf den Ausweichrouten über Pinswang-Pflach bzw. Musau-Pflach und weiter durch das Reuttener Ortszentrum spürbar.

Verbote gelten ab 1. August

Das soll sich mit 1. August wieder ändern, wie Landeshauptmann Günther Platter jetzt bekannt gibt. Der Stau-Ausweichverkehr sei eine Gefahr für die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Regionen und Ortschaften entlang der viel frequentierten Hauptreiserouten.
"Die Expertinnen und Experten des Landes haben die Verkehrslage der vergangenen Tage und Wochen gemeinsam mit der Exekutive analysiert: Im Bezirk Reutte erwies sich die Situation an den Wochenenden – vor allem jenem von 24. bis 26. Juli – erneut als sehr heikel. Um die Sicherheit der Bevölkerung und Gäste zu gewährleisten, werden daher ab dem kommenden Wochenende wieder Fahrverbote auf den Ausweichrouten im Bezirk Reutte aktiviert“, erklärt der Landeshauptmann.

Diese Maßnahmen haben sich bewährt. So wurden etwa im Sommer 2019 16.400 Fahrzeuge zurückgewiesen, die von der B179 abfahren und über das niederrangige Straßennetz den Staus entgehen wollten.


Wie in der Vergangenheit bleibt der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr von der Maßnahme ausgenommen.Von Samstag, 1. August 2020, bis einschließlich Sonntag, 13. September 2020, gelten die Fahrverbote jedoch für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden, jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen.

Eine "Notwehrmaßnahme"

Die Maßnahmen basieren auf Verordnungen der BH Reutte. „Es handelt sich erneut um eine Notwehrmaßnahme, die verhältnismäßig und notwendig ist, um die Menschen im Raum Reutte vor den negativen Auswirkungen des Durchzugsverkehrs zu schützen“, stellt sich auch Verkehrslandesrätin LHStvin Ingrid Felipe hinter die Anordnungen.

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