Misstrauensvotum
Wängler Gemeinderat entzieht Bgm. Müller das Vertrauen

Der Wängler Gemeinderat sprach Bürgermeister Christian Müller (hinten in der Mitte) geschlossen das Misstrauen aus. | Foto: Reichel
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WÄNGLE. Der Wängler Gemeinderat hat das Vertrauen in Bürgermeister Christian Müller verloren. Konsequenzen hat das allerdings keine.

Bürgermeister steht alleine da

Ein derartiges Vorgehen gibt es sicher nicht oft: Weil man mit der Amtsführung des Bürgermeisters unzufrieden ist, setzten die Gemeinderäte einen Misstrauensvotum auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Die fand am Montagabend statt. Geschlossen stellten sich die Gemeinderäte darin gegen Christian Müller. Nicht einmal die Mitglieder der Bürgermeisterliste gaben ihrem Fraktionschef Rückendeckung.

Alle gegen Christian Müller

Punkt neun der Tagesordnung hatte es in sich: "Misstrauensvotum gegen BGM Christian Müller wegen mehrerer Verfehlungen in seiner Amtsführung". Da ist "dicke" Luft im Raum, das war klar. Vizebürgermeister Peter Schautzgy las dann aus einer Liste von Verfehlungen, die dem Bürgermeister angekreidet werden, vor. Er habe Ausschreibungen nicht gemacht, Beschlüsse des Gemeinderates nicht umgesetzt, Aufträge eigenmächtig vergeben, und noch so einiges andere mehr getan oder eben nicht getan, so die Vorwürfe.

"Daher müssen wir unser Misstrauen aussprechen",

schloss Schautzgy seine Ausführungen.

Zur Kenntnis genommen

Da Müller direkt vom Volk gewählt ist, hat das Misstrauensvotum aber keine rechtlichen Konsequenzen, Müller kann weiterhin das Bürgermeisteramt ausüben. Er selbst zeigte auch keinerlei Anstalten, dass er unter diesen Voraussetzungen vielleicht das "Feld räumt":
"Okay, passt. Dann sind wir bei Punkt zehn", ging Müller in der Tagesordnung nahtlos weiter, fügte aber noch kurz an, dass er das Misstrauensvotum zur Kenntnis nehme.

Genehmigung verweigert

Besagter Punkt zehn war dann das nächste "heiße Eisen" auf der Tagesordnung, und stand in direktem Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten drei und vier. Es ging um die von Müller beantragte nachträgliche Genehmigung für Planungsaufträge an ein heimisches Architekturbüro für die Feuerwehrhalle bzw. den angeschlossenen Gemeindesaal. Die Bezirkshauptmannschaft Reutte wurde bereits mit der Angelegenheit befasst. Sie wies darauf hin, dass hier Beschlussfassungen fehlen.

Vergabebeschlüsse fehlen

Diese Planungsaufträge habe Müller aber eigenmächtig vergeben, so der Vorwurf des Gemeinderates. Eine nachträgliche Genehmigung wurde daher mit 10:1 abgeleht. Damit in Verbindung stehend (Pkt. 10 der Tagesordnung, Anm.) kam vom Gemeinderat im Gegenzug die Forderung, zur "Rückführung der ohne Gemeinderatsbeschluss getätigten Ausgaben zur Planung des Feuerwehrzentrums in der Höhe von € 22.891,44 und € 7.343,54 in den Gemeindehaushalt durch BGM Christian Müller."

Gemeinderat will Geld zurück

Im Klartext: Der Gemeinderat möchte das Geld, das für die Planungen schon bezahlt wurde, zurück. Dabei ist es dem Gemeinderat egal, ob jenes Architekturbüro, von die Vorplanungen stammen (die man aber nicht will, Anm.), das Geld zurückzahlt, oder der Bürgermeister selbst aus eigener Tasche.
Klar sei, der Gemeinderat habe zu keinem Zeitpunkt eine Planung vergeben. Daher müsse die Gemeinde schadlos gehalten werden. Diese Abstimmung endete, wie so manch andere an diesem Abend, mit 10:1. Die eine Stimme kam jedesmal von Bgm. Christian Müller.

Weiter kein Haushaltsplan

Die Sitzung des Wängler Gemeinderates hatte aber noch einiges mehr zu bieten. So brachte Bgm. Christian Müller etwa den Haushaltsplan für 2021 - schon längst überfällig - nicht durch. Hier einigte man sich am Ende einstimmig darauf, das Zahlenwerk erneut zu beraten, der Tagesordnungspunkt wurde verschoben.
Nach knapp zweieinhalb Stunden war die Sitzung schließlich vorbei. Die Auseinandersetzungen in der Gemeinde dürften es wohl noch lange Zeit nicht sein.

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