Kurort wieder geöffnet nach Lockdown
#EndlichWiederBadFüssing – Ab in die Therme

Kur- und Tourismusmanagerin Daniela Leipelt und Birgit Kreuzhuber-Zöls vom Kur- und GästeService | Foto: Doms
  • Kur- und Tourismusmanagerin Daniela Leipelt und Birgit Kreuzhuber-Zöls vom Kur- und GästeService
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#EndlichWiederBadFüssing: Mit diesem Hashtag läutet der Kurort in Bayern die Sommersaison nach der Öffnung ein. Und auch viele Innviertler freuen sich schon auf einen Ausflug in die Therme. Welche Regelungen gelten? Was müssen Besucher beachten`? Die BezirksRundschau hat dazu die neue Tourismusmanagerin der Gemeinde Bad Füssing, Daniela Leipelt, zum Interview gebeten.

Bezirksrundschau: Frau Leipelt, mit Pfingsten konnte wieder geöffnet werden. Wie liefen nun die ersten Wochen?
Leipelt: Die Wiederöffnung ab Pfingsten war ein wichtiger Schritt. Nach den Pfingstferien wurden dann weitere Lockerungen möglich und die Gästezahlen steigern sich nun seit dem stetig. Unsere Thermen sind nun wieder geöffnet. Kurorchester und Künstler treten wieder auf. Unsere Gastronomen können sowohl draußen als auch drinnen wieder Gäste empfangen. Unsere Hoteliers dürfen wieder touristische Übernachtungsgäste beherbergen, wenn auch mit Testpflicht bei der Anreise. Das touristische Leben ist endlich wieder nach Bad Füssing zurückgekehrt – wenn auch noch mit einigen Einschränkungen.

Also ein Urlaub "ohne" Corona?
Leipelt: Auch im Urlaubsjahr 2021 wird uns die Corona-Pandemie weiterhin begleiten. Im Kur- und Tourismusort Bad Füssing haben wir gemeinsam mit unseren Gastgebern und Tourismuspartnern Hygieneschutzmaßnahmen und beste Rahmenbedingungen geschaffen, damit unsere Gäste auch in diesem Jahr in Bad Füssing einen sicheren und erholsamen Urlaub verbringen können. Gerade die unterschiedlichen Regelungsinhalte zu Maskenpflicht und zur Kontaktnachverfolgung sorgen immer wieder für Unverständnis bei unseren Gästen. Hier gilt es auch weiterhin, für Verständnis und Rücksichtnahmen zum Wohle aller zu werben und ggf. auch die Einhaltung der Hygieneregeln einzufordern. Dies ist eine nicht immer einfache Aufgabe. Wir hoffen, dass die Inzidenzwerte möglichst auf Dauer unter 50 bleiben, sodass wir unsere touristischen Angebote für unsere Gäste auf dem derzeit maximalen Level geöffnet halten können.

Was durfte öffnen, was ist jetzt im Juli noch geschlossen?
Leipelt: Grundsätzlich sind wieder viele unserer touristischen Angebote wieder nutzbar. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 gilt seit 7. Juni 2021 die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Laut dieser ist die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen mit Infektionsschutz-Konzept wieder erlaubt. Im Bereich der drei Thermen sind die Saunabereiche noch geschlossen, teilweise auch wegen anhaltenden Bauarbeiten.

Wie sieht es mit kulturellen Veranstaltungen aus? 
Leipelt: Der Veranstaltungsbereich ist für uns noch stark eingeschränkt bespielbar. Die Kapazitätsangabe von 500 Plätzen (respektive künftig 1.000 Plätzen) bezieht sich auf Veranstalungen im Freien. In Innenräumen ist die Kapazität von der Raumgröße abhängig. Außerdem heißt es im Gesetz „davon max. 100/200 Stehplätze". Darüber hinaus müssen auch Veranstaltungsflächen im Freien entsprechend abgezäunt/trassiert sein und es ist eine Kontaktdatenerfassung mit Platzzuweisung und Einhaltung der Abstandsrichtlinien erforderlich. Des Weiteren sind die Abstandsgebote auf den Bühnen zu beachten und einzuhalten – bei Bläsern mindestens zwei Meter, für Querflöte sogar drei Meter. Für jede Veranstaltung, auch externe Veranstalter, muss ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept vorlegen, in dem die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen berücksichtigt sind. Darüber hinaus ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Auflagen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung zu erfüllen beziehungsweise einzuhalten.

Die Testpflicht ist kürzlich weggefallen. Auch eine 3-G-Regel gibt es für den Thermen- und Gastrobesuch nicht. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 sind noch aufrecht?
Leipelt: Ja, die Regelungen sind nun abhängig von der einer stabilen 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Passau. Hier sind je nach festgestellten Inzidenzwerten von 0 bis 50 beziehungsweise bis 100 gestufte Vorgaben zu berücksichtigen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Passau lag am 30. Juni (Anm. d. Red.: Tag des Interviews) bei 2,1. Die aktuelle Situation erfordert aber noch immer die Beachtung der weiterhin geltenden Schutz- und Hygienevorschriften und Maßnahmen. Letztere werden laufend den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Um die Risiken einer Corona-Infektion auch für unsere Gäste zu minimieren, achten wir in allen Bereichen auf die Einhaltung der empfohlenen Regelungen für Hygiene und Prophylaxe, beispielsweise begrenzte Besucherzahlen im Kur- & GästeService, Mindestabstand von 1,5 Metern, intensivierte Reinigungszyklen, ausreichend Desinfektionsmittelspender oder das Tragen einer FFP2-Maske beziehungsweise eines Mund-Nasen-Schutzes.

Auch viele österreichische Gäste freuen sich auf Badevergnügen in Bad Füssing. Was müssen Österreicher bei einem Ausflug in den Kurort beachten?
Leipelt: Aktuell gelten für die Einreise aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch Österreich, keine pandemiebedingten Einschränkungen. Reisende müssen aber aufgrund der Corona Virus-Einreiseverordnung des Bundes bestimmte Pflichten beachten. Detaillierte und tagesaktuelle Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Einreise aus Österreich kommend möglich ist, können beispielsweise auf den offiziellen Seiten des Österreichischen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten abgerufen werden.

Gibt es hier auch Unterschiede zwischen einem Tagesausflug und einem längeren Aufenthalt?
Leipelt: Voraussetzung für die Anreise in einen Beherbergungsbetrieb ist der Nachweis eines negativen aktuellen Corona-Tests (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener PCR-Test oder POC-Antigentest, oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
Von der Anreise-Erlaubnis ausgenommen sind: Personen mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion oder Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen innerhalb der letzten 14 Tage (gilt nicht für medizinisches und Pflegepersonal mit geschütztem Kontakt), Personen in Quarantäne, Personen mit COVID-19 Symptomen, Personen aus Hochrisikogebieten. Uns sind zum derzeitigen Zeitpunkt keine Unterschiede für Gäste aus Österreich bekannt.

Sie haben mitten im Corona-Lockdown die Leitung des Kurortes übernommen. Wie haben Sie Bad Füssing in dieser Zeit vorgefunden/erlebt?
Leipelt: Meine Amtseinführung als Kur- & Tourismusmanagerin der Gemeinde Bad Füssing wurde stark von den Corona-bedingten Einschränkungen beeinflusst. Gerade zu Beginn meiner Tätigkeit war es nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang möglich, Teammeetings abzuhalten und Termine mit Leistungsträgern im direkten Kontakt wahrzunehmen. Erste Vermieterversammlungen wurden daher digital durchgeführt. Es konnten nur wenige Gespräche persönlich durchgeführt und häufig Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. Dies konnte den persönlichen Austausch nicht wirklich gut ersetzen, vor allem nicht ein persönliches Kennenlernen. Gerne haben wir uns mit dem Team im Kur- & GästeService in Bad Füssing gemeinsam auf die Wiederöffnung des Tourismus vorbereitet und an einer entsprechenden ReStart-Kampagne für Bad Füssing gearbeitet.
Bad Füssing in dieser Zeit auch als Wohn- und Lebensort kennen zu lernen war schon sehr besonders und völlig anders, als ich es erwartet habe. Thermen, Geschäfte, Hotels und Restaurants waren im April noch geschlossen. Die Straßen und öffentlichen Plätzen waren menschenleer und es blieb nur die Hoffnung, dass sich diese Situation bald ändern konnte.

Wie soll der Kurort nach Monaten der Schließung nun wieder aufblühen?
Leipelt: Unsere ReStart-Kampagne soll den Gästen wieder Lust auf einen Aufenthalt in Bad Füssing machen. Von einem Kurzfilm, über Gewinnspiele bis hin zu Begrüßungsschildern an den Ortseingängen umfasst die Kampagne zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen, um den Ort und seine an der kompletten Servicekette beteiligten Leistungserbringer abzubilden.
Gesundheitstourismus und gesundheitstouristische Angebote haben enormes Potenzial – nicht zuletzt durch wachsendes Gesundheitsbewusstsein aufgrund der Pandemie. Wir können in Bad Füssing auf hervorragende therapeutische Kompetenz aufbauen und diese vorhandenen Stärken nutzen, um unsere Vorreiterstellung im Gesundheitstourismus weiter auszubauen. Bei der Erstellung neuer Angebote werden wir auch die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-10-Erkrankungen im Blick haben. Dazu sollen die schon jetzt erprobten und erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten auf die Spätfolgen einer Covid-19-Erkrankung abgestimmt werden. Diese Herausforderung sind wir bereits gemeinsam mit den entsprechenden Leistungsanbietern in unserem Kurort angegangen.

Und worauf freuen Sie sich diesen Sommer persönlich am meisten?
Leipelt: Ich freue mich darauf, Bad Füssing als echten Wohlfühlort mit südlichem Flair und Sonnenschein zu genießen, Baden und Radeln zu gehen und abends mit Freunden im Biergarten zu sitzen, im Kurpark die wunderschön angelegten Gärten und Blumenbeete zu bestaunen und Konzerte und Veranstaltungen besuchen zu können. Eben genau die Vorzüge unseres Kurortes auch als Einheimische zu genießen, die unsere Gäste so lieben und schätzen.

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