Leserbrief zur Arbeiterkammer-Wahl
Der Pflichtbeitrag ist immer gesichert
Anlässlich der bevorstehenden Arbeiterkammer-Wahl hat uns Franziska Benedik aus Altheim diesen Leserbrief geschickt.
Bin ich ein Mitglied der Arbeiterkammer? Sehr wahrscheinlich, denn für alle Arbeiter und Angestellten ist die Mitgliedschaft Pflicht! Und sie ist nicht gratis: die Arbeiterkammerzulage (AKZ) beträgt 0,50 Prozent vom Bruttolohn und wird mit den Sozialversicherungs-Beiträgen abgerechnet. Wer zum Beispiel 3000 Euro brutto verdient, der zahlt monatlich 15 Euro Arbeiterkammerzula ge – jedes Monat, alle Jahre. Im Vergleich zu den anderen Sozialpartnern hat die Arbeiterkammer die meisten Mitglieder und das meiste Geld zur Verfügung.
Aber was macht die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder? Dürfen die Mitglieder bei der Wahl irgendetwas mitbestimmen? Kann ein Mitglied verlangen, bei Differenzen mit dem Dienstgeber beraten oder wenn nötig auch rechtmäßig vertreten zu werden? Meine Erfahrung: Du bist Bittsteller und das Ergebnis ist oft ernüchternd. Sätze wie „Da kann man leider nichts machen“ bekommt man zu hören, wenn es um ausstehende Boni oder Einmalzahlungen seitens des Dienstgebers geht. Auch kontrolliert die Arbeiterkammer nicht, ob Betriebe der Vorschrift hinsichtlich eines Betriebsrates nachkommen. Ab fünf Beschäftigten wäre aber laut Paragraph 50 des Arbeitsverfassungsgesetzes ein Betriebsrat Pflicht. Meine Erfahrung: Egal wie viel oder wie wenig sich die Arbeiterkammer um ihre Mitglieder kümmert, der Pflichtbeitrag ist gesichert!
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