Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung
15 Monaten Haft für Einbruchsserie in Obernberg
Jener Mann, der zwischen Frühling und Herbst 2023 in Obernberg am Inn mehrere Diebstähle und Einbruchsversuche verübt hatte, musste sich am 2. Februar am Landesgericht Ried verantworten. Richterin Leonie Paischer verurteilte den bisher unbescholtenen Mann zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
RIED. Dem Angeklagten konnten durch DNA-Spuren und Videoaufnahmen mehrere Diebstähle in Obernberg nachgewiesen werden. Zur Beute zählten zum Beispiel Fahrräder, diverse Elektrogeräte, hochwertiges Werkzeug und antike Bücher. Nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Gegenstände bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Mannes sichergestellt werden.
"Kommen Sie mir nicht mit einer Flohmarkt-Geschichte"
Neben den Einbrüchen wurde der Rumäne auch der Helerei angeklagt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung stießen Polizeibeamte nämlich im Keller auf ein großes Lager an Wertgegenständen mit einem Gesamtwert von 76.000 Euro. Bei der polizeilichen Einvernahme gab der Rumäne an, diese Gegenstände von einem Bekannten erworben zu haben. Vor Gericht räumte er jedoch ein, einige Gegenstände bei einem Flohmarkt gekauft zu haben. Darüber hinaus habe ihn sein Bekannter nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei all den Gegenständen um Diebesgut handle. Richterin Paischer daraufhin verärgert: "Kommen Sie mir nicht mit einer Flohmarkt-Geschichte. Ich frage sie noch einmal: Waren die Gegenstände gestohlen oder nicht?" Daraufhin räumte der Angeklagte ein, dass er wohl geahnt hätte, dass es sich um Diebesgut handelte. Keine Diskussion gab es hingegen beim Anklagepunkt Sachbeschädigung. Der Angeklagte gestand, die Scheibe eines Autos eingeschlagen zu haben.
"Ich möchte eine Arbeit finden"
Im Schlussplädoyer von Staatsanwältin Franziska Schatz fragte sie den Angeklagten, wie es nach seiner Strafe mit ihm weitergehen solle. Dieser antwortete, er möchte wieder eine Arbeit finden und entschuldigte sich gleichzeitig für seine Taten. Auch der Verteidiger des Mannes, Franz Rieß, betonte, dass sein Mandant wieder ins Leben zurückkehren wolle. Als strafmildernd verwies er auf das vollumfängliche Geständnis.
15 Monate, davon vier unbedingt
Anschließend verkündete Richterin Paischer das Urteil: Sie verurteilte den Angeklagten wegen Hehlerei, Diebstahls und Sachbeschädigung zu 15 Monaten Haft, davon vier unbedingt. Zusätzlich muss der Mann für die Verfahrenskosten aufkommen. Strafmildernd wirkten sich das Geständnis, die Unbescholtenheit, die Rückgabe des Diebesgutes und die Tatsache, dass es bei den Einbrüchen teilweise beim Versuch geblieben war, aus. Erschwerend wertete Paischer den Sachverhalt, dass der Beschuldigte mehrerer Vergehen angeklagt wurde. Da sich der Töter bereits seit 28. September 2023 in Untersuchungshaft befand und er seine unbedingte Haftstrafe damit abgesessen hatte, durfte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. "Ich habe den Enthaftungsschein schon hier", so Paischer. Abschließend gab sie dem Mann noch mit auf den Weg: "Wenn Sie weitermachen, kommen Sie gleich wieder in Untersuchungshaft. Und da sie jetzt eine Vorstrafe haben, werden es beim nächsten Mal nicht nur vier Monate!"
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