Mit NS-Tattods im Freibad
32-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

- Vor einem Geschworenensenat wird am 26. September der Fall des 32-Jährigen aus dem Braunauer Bezirk verhandelt, der sich im Juli mit Nazi-Tätowierungen im Freibad gezeigt hatte. Die Anklage lautet auf Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz.
- Foto: BRS/Wagnermaier
- hochgeladen von Silvia Wagnermaier
Im Juli war durch einen Bericht der BezirksRundSchau öffentlich geworden, dass ein 32-Jähriger seine nationalsozialistischen Tattoos im Braunauer Freibad offen zur Schau getragen hat. Am 26. September wird der Fall am Landesgericht Ried verhandelt.
RIED/BRAUNAU. Nicht nur die freizügige Präsentation von NS-Symbolen im Braunauer Freibad erhitzte die Gemüter in diesem Sommer, auch die polizeiliche Arbeit dazu wurde massiv kritisiert. Der Bericht der BezirksRundSchau sorgte für enormes Medienecho – nicht nur in Österreich. Der einschlägig vorbestrafte 32-Jährige aus dem Braunauer Bezirk war angezeigt worden, die Polizeibeamten betraten jedoch das Freibad nicht.
In den Abendstunden des 21. Juli war der Beschuldigte ausgeforscht und in Gewahrsam genommen worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Ried.
Die Staatsanwaltschaft Ried hat Anklage nach Paragraph 3g des Verbotsgesetztes von 1947 erhoben. Wiederbetätigung wird dem Angeklagten sowohl bei zweimaligem Auftreten im öffentlichen Freibad in Braunau sowie auf seinem Facebook-Profil vorgeworfen.
Am 9. Juli sowie am 15. Juli soll sich der Braunauer im Freibad mit tätowierten NS-Runen und -Symbolen präsentiert haben. Die Vergehen auf seinem Facebook-Profil betreffen einen Zeitraum von August 2015 bis Februar 2021.
Vor einem Geschworenensenat wird die mehrfache Wiederbetätigung des 32-Jährigen – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – am 26. August nachmittags am Landesgericht Ried verhandelt werden. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.
Beiträge zum Vorfall im Braunauer Freibad:
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