Von Pflegestufe zwei auf fünf
AK Ried erkämpft höheres Pflegegeld
Die Arbeiterkammer Ried konnte für eine schwer kranke Frau aus dem Bezirk ein um drei Stufen höheres Pflegegeld erreichen. Die 84-Jährige benötigt eine 24-Stunden-Pflege, hatte aber Pflegegeld der Stufe zwei. Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Der Frau wurde letztlich sogar die Pflegestufe fünf zuerkannt.
BEZIRK RIED. Die 84-jährige Frau aus dem Bezirk Ried lebt mit ihrem ebenfalls pflegebedürftigen Ehemann zusammen. Obwohl sie eine 24-Stunden-Pflege benötigt, hatte sie bisher Pflegestufe zwei bekommen . "Viel zu wenig, dachte sich die Familie des betagten Paares", schildert die Arbeiterkammer. Die alte Frau leidet unter Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes und könnte ihren Alltag nicht mehr selber bestreiten, weil sie auf Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Einnahme von Medikamenten, beim An- und Ausziehen, bei Besorgungen und beim Führen des Haushaltes angewiesen ist. Sie kann mit ihrem Rollator und Begleitung ein paar Schritte gehen. Daher werden sie und ihr ebenfalls betagter Ehemann seit einigen Monaten von einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut.
Trotz Pflegekraft kaum Pflegegeld
Von der Pensionsversicherungsanstalt PVA hatte die Frau bisher Pflegegeld der Stufe zwei zugesprochen bekommen. Das entspricht einem Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat – der tatsächliche Pflegebedarf war aber deutlich höher. Darum hatte sich die Familie an die Arbeiterkammer in Ried gewandt.
Neues Gutachten klärte auf
Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab tatsächlich einen viel höheren Pflegebedarf.
Das Arbeits- und Sozialgericht gab diesem Gutachten recht und sprach der Familie ein höheres Pflegegeld zu – und zwar, aufgrund der zu erwartenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau, in Etappen: Für ein Monat Pflegestufe drei, für ein weiteres Monat Pflegestufe vier und anschließend unbefristet Pflegegeld der Stufe fünf – das entspricht einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat. "Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt", bestätigt die AK.
AK vertritt bei Pflegegeldfällen
„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Stangl fügt hinzu: „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf. Zudem übernehmen wir in Pflegegeldfällen auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglieder sind“, betont Stangl.
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