Von Pflegestufe zwei auf fünf
AK Ried erkämpft höheres Pflegegeld

Eine 84-Jährige aus dem Bezirk Ried benötigt eine 24-Stunden-Pflege, hatte aber Pflegegeld der Stufe zwei.  Die Arbeiterkammer klagte gegen den Bescheid. | Foto: Panther_media/Pasiphae
3Bilder
  • Eine 84-Jährige aus dem Bezirk Ried benötigt eine 24-Stunden-Pflege, hatte aber Pflegegeld der Stufe zwei. Die Arbeiterkammer klagte gegen den Bescheid.
  • Foto: Panther_media/Pasiphae
  • hochgeladen von Silvia Wagnermaier

Die Arbeiterkammer Ried  konnte für eine schwer kranke Frau aus dem Bezirk ein um drei Stufen höheres Pflegegeld erreichen. Die 84-Jährige benötigt eine 24-Stunden-Pflege, hatte aber Pflegegeld der Stufe zwei.  Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Der Frau wurde letztlich sogar die Pflegestufe fünf zuerkannt.

BEZIRK RIED. Die 84-jährige Frau aus dem Bezirk Ried  lebt mit ihrem ebenfalls pflegebedürftigen Ehemann zusammen. Obwohl sie eine 24-Stunden-Pflege benötigt, hatte sie bisher Pflegestufe zwei bekommen . "Viel zu wenig, dachte sich die Familie des betagten Paares", schildert die Arbeiterkammer. Die alte Frau leidet unter Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes und könnte ihren Alltag nicht mehr selber bestreiten, weil sie auf Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Einnahme von Medikamenten, beim An- und Ausziehen, bei Besorgungen und beim Führen des Haushaltes angewiesen ist. Sie kann mit ihrem Rollator und Begleitung ein paar Schritte gehen. Daher werden sie und ihr ebenfalls betagter Ehemann seit einigen Monaten von einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut.

Trotz Pflegekraft kaum Pflegegeld

Von der Pensionsversicherungsanstalt PVA hatte die Frau bisher Pflegegeld der Stufe zwei zugesprochen bekommen. Das entspricht einem Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat – der tatsächliche Pflegebedarf war aber deutlich höher. Darum hatte sich die Familie an die Arbeiterkammer in Ried gewandt.

Neues Gutachten klärte auf

Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab tatsächlich einen viel höheren Pflegebedarf.

Christian Breyer, Leiter der AK Ried | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
  • Christian Breyer, Leiter der AK Ried
  • Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
  • hochgeladen von Silvia Wagnermaier

Das Arbeits- und Sozialgericht gab diesem Gutachten recht und sprach der Familie ein höheres Pflegegeld zu – und zwar, aufgrund der zu erwartenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau, in Etappen: Für ein Monat Pflegestufe drei, für ein weiteres Monat Pflegestufe vier und anschließend unbefristet Pflegegeld der Stufe fünf – das entspricht einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat. "Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt", bestätigt die AK. 

AK vertritt bei Pflegegeldfällen 

„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

AK-Präsident Andreas Stangl. | Foto: Copyright AKOÖ/Florian Stöllinger
  • AK-Präsident Andreas Stangl.
  • Foto: Copyright AKOÖ/Florian Stöllinger
  • hochgeladen von Silvia Wagnermaier

Stangl fügt hinzu: „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf. Zudem übernehmen wir in Pflegegeldfällen auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglieder sind“, betont Stangl.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Ried auf MeinBezirk.at/Ried

Neuigkeiten aus Ried als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Ried auf Facebook: MeinBezirk.at/Ried - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Ried und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.