Gehaltserhöhung nicht bekommen
Arbeiterkammer Ried erreichte Nachzahlung
RIED, SALZBURG. Neun Jahre lang hatte ein Angestellter aus dem Bezirk Ried bei einer Salzburger Firma als Vertriebsleiter gearbeitet . Die im Kollektivvertrag geregelte, jährliche Gehaltserhöhung hat er jedoch nie erhalten. Erst mit Hilfe der Arbeiterkammer erhielt er eine stattliche Nachzahlung. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist konnten allerdings nur die letzten drei Jahre nachverrechnet werden. In vielen Kollektivverträgen gibt es sogar noch kürzere Verfallsfristen. Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer fordert daher einmal mehr die Abschaffung besonders kurzer Verfallsfristen aus.
4.800 Euro nachbezahlt
„Ich habe die Arbeiterkammer bisher nie gebraucht, aber jetzt weiß ich, warum es sie gibt“, sagt der betroffene Arbeitnehmer. Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher nahm sich des Falles an und berechnete die Gehaltsdifferenz, die aus der Nicht-Gewährung der jährlichen Lohnerhöhungen resultierte. Den errechneten Betrag forderte er beim Arbeitgeber ein. Daraufhin verrechnete die Firma die Gehaltserhöhungen für die vergangenen drei Jahre nach und überwies dem Mann eine Nachzahlung von rund 4.800 Euro. Zudem war er jetzt auch richtig eingestuft. Allerdings blieb bis zuletzt ein bitterer Beigeschmack: Denn aufgrund der gesetzlich geregelten Verjährung war der Angestellte um die Gehaltserhöhungen der ersten sechs Arbeitsjahre in der Firma umgefallen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.