Bezirksfeuerwehrkommandant Jürgen Hell appelliert
"Gasse bilden und Leben retten!"

Der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Ort machte die Autofahrer zu Fuß darauf aufmerksam, eine Rettungsgasse zu bilden.  | Foto: FF Ort
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  • Der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Ort machte die Autofahrer zu Fuß darauf aufmerksam, eine Rettungsgasse zu bilden.
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Hätte ein Menschenleben gerettet werden können, wenn die Rettungsgasse auf der A8 Innkreisautobahn gebildet worden wäre und die Einsatzkräfte schneller zum Unfallort gelangen hätten können? Der furchtbare Unfall vom 7. August, welcher zwei Todesopfer forderte, führte zu teils heftigen Diskussionen.  Wir haben mit dem Rieder Bezirksfeuerwehrkommandanten Jürgen Hell gesprochen.

Nach dem furchtbaren Unfall auf der A8 war das Thema Rettungsgasse medial in aller Munde. Welche Erfahrungen haben Sie seit der Einführung 2012 gemacht? Funktioniert die Rettungsgasse heute allgemein gesehen gut oder schlecht?

Hell: Als regelmäßiger Autobahnbenutzer kann ich sagen, dass die Rettungsgasse einmal mehr und einmal weniger gut funktioniert. Die Asfinag ist stets bemüht, das Thema mit ihren Werbungen und Slogans omnipräsent zu halten, was einmal mehr und leider auch ab und zu weniger gelingt. Es ist jedenfalls wichtig, auf der Autobahn als Autofahrer auf diese Rettungsgasse aufmerksam gemacht zu werden und das macht die Asfinag wirklich sehr gut! Auch in den Reihen der Einsatzorganisationen wird in regelmäßigen Abständen die Rettungsgasse thematisiert. Aber es kommt darauf an, wer auf der Autobahn unterwegs ist.

Nicht in jedem Land gibt es die Rettungsgasse, auf Autobahnen sind aber Fahrzeuge aus aller Herren Länder unterwegs. Ist das der Grund, warum die Rettungsgasse öfter nicht funktioniert?

Autobahnbenutzer aus Ländern, die keine Rettungsgassenregelung haben, tun sich entsprechend schwer. Es ist fraglich, ob das Wissen über die Verpflichtung, eine Rettungsgasse im Anlassfall bilden zu müssen, überhaupt vorhanden ist. Feststellen konnte ich auch: Dort, wo die Rettungsgasse fast täglich notwendig ist, funktioniert sie auch. Ein Beispiel ist die Linzer Stadteinfahrt. Dort, wo sie allerdings nicht regelmäßig benötigt wird, ist es eben auch ab und zu sehr schwierig.

Der Rieder Bezirksfeuerwehrkommandant Jürgen Hell. | Foto: BRS


Vor der Einführung der Rettungsgasse wurde der Pannenstreifen genutzt. Hat das besser oder schlechter funktioniert?

Vor über zehn Jahren wurde entschieden, dass die Rettungsgasse zukünftig den Einsatzkräften bessere Dienste leisten wird. Das sollte auch so sein. Wir sollten nicht müde werden, diese Rettungsgasse immer und immer wieder in Erinnerung zu rufen und sie zu bewerben. Ich denke, es ist nicht angebracht, über längst vergangene Pannenstreifen zu diskutieren. Wir haben ein Werkzeug, dass sich auch „Lebensrettungsgasse“ nennt. Bilden wir diese Gasse und retten damit Leben!

Immer wieder betonen Einsatzkräfte in Berichten, dass es Probleme bei der Rettungsgasse gab. Was wäre Ihrer Meinung nach wichtig, damit dieses Prinzip noch besser umgesetzt wird?

Solche Berichte gibt es und sie werden auch sicherlich nicht die letzten dieser Art sein. Dort, wo die Bewusstseinsbildung an ihre Grenzen stößt, wird wohl das Erziehungsmittel-Nummer-Eins zum Einsatz kommen müssen – hohe Strafen. Sie schrecken ab und bewirken in vielen Bereichen ein Umdenken beziehungsweise eine Sensibilisierung. 

Im Falle der nicht gebildeten Rettungsgasse beim jüngsten Unfall auf der A8 stieg der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Ort aus dem Einsatzfahrzeug aus und sorgte zu Fuß dafür, dass die Autos Platz machten. Ist so ein Einschreiten öfter nötig oder die Ausnahme? Wird ein derartiges Szenario trainiert?
Hier sprechen wir schon von Ausnahmen, wenn man gesamt Österreich betrachtet. Auch Gespräche mit unseren bayerischen Führungskräften ergaben das gleiche Ergebnis, wenn gleich auch dort die Einsatzkräfte gefordert sind, wenn die Rettungsgasse mal wieder schlecht oder nicht funktioniert. Jüngst ist ein Notarzt mit einem Fahrrad zum Patienten vorgefahren, weil mit dem Einsatzfahrzeug kein vorankommen war. Die Einsatzkräfte rechnen schon damit, dass eine Zufahrt zum Einsatzort eventuell nicht problemlos erfolgen könnte. Sie reagieren, wie man sieht, individuell und immer mit dem Ziel, rasch und professionell zu helfen. Und das gelingt ihnen Gott sei Dank, wenn gleich damit bedauerlicherweise ein Zeitverzug einhergeht! Auf solche Gegebenheiten bereiten sich die Einsatzkräfte vor, trainieren kann man das nicht.

Rettungsgasse auf Autobahnen/Schnellstraßen

Sobald der Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen stockt oder zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Die Rettungsgasse wird zwischen der linken Fahrbahn und der sich rechts daneben befindlichen Spur gebildet. Wer auf der linken Spur unterwegs ist, fährt nach links. Fahrzeuge auf der rechten Spur, fahren nach rechts. Bitte im Fließverkehr keine Rettungsgasse bilden. Hier empfiehlt es sich, unter Verwendung des Blinkers rechts auf die Normalspur fahren und das Einsatzfahrzeug auf der Überholspur vorbeifahren lassen. Seit 1. September 2019 ist das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt.

Richtig Verhalten beim Annähern an Einsatzfahrzeugen

  • Einsatzfahrzeugen unbedingt Platz machen und Vorrang gewähren. Nimmt man das Folgetonhorn wahr oder sieht man ein Rettungsauto mit Blaulicht, gilt es, den Weg frei zu machen. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fußgänger, Radfahrer usw. Wichtig dabei ist, nicht in Panik zu verfallen.
  • Überstürztes Abbremsen unbedingt vermeiden. Tempo verringern und möglichst weit rechts fahren. Um rechtzeitig auszuweichen, eignen sich Bushaltestellen, Parkplätze und ähnliche Straßenabschnitte.
  • Kein Anhalten in Kurven oder an Straßenkuppen. Die Einsatzlenker sehen den möglichen Gegenverkehr nicht und können nicht sicher überholen. Besser bereits davor oder danach Platz für die Einsatzfahrt machen.
  • Keinesfalls im Tunnel stehen bleiben. In normalem, nicht reduziertem Tempo weiterfahren und nach dem Tunnel ausweichen. Auch im Kreisverkehr empfiehlt es sich, eine weitere Runde zu fahren, anstatt mittendrin direkt vor der Einfahrt stehen zu bleiben. Vorrang gewähren, wenn ein Einsatzfahrzeug in den Kreisverkehr einfahren möchte.
  • Als Fußgänger stehen bleiben. Mit dem Überqueren der Straße warten, wenn sich ein Rettungsauto mit Blaulicht und Folgetonhorn nähert – das gilt auch auf Zebrastreifen. Abgelenkte Fußgänger warnen und notfalls vom Betreten der Fahrbahn abhalten.
  • Keine „freie Bahn“. Verboten ist das unmittelbare Nachfahren nach Einsatzfahrzeugen, die mit Blaulicht und Folgetonhorn unterwegs sind.
  • Hauptgefahr „rote Ampelkreuzungen“: Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen Einsatzfahrzeuge bei rotem Licht eine Kreuzung nur unter ganz speziellen Voraussetzungen überqueren. Die Lenker müssen jedoch vor der Kreuzung anhalten und sich vergewissern, dass niemand gefährdet wird. Oftmals interpretieren andere Verkehrsteilnehmer dieses Anhalten falsch. Sie nehmen an, dass ihnen das Einsatzfahrzeug den Vorrang gewährt und fahren plötzlich los. Nähert sich bei einer roten Ampelkreuzung ein Einsatzfahrzeug von hinten, darf das vordere Fahrzeug seitlich in die Kreuzung einfahren, um Platz zu schaffen. Besteht keine Ausweichmöglichkeit, ist es erlaubt, geradeaus in die Kreuzung hineinfahren - aber nicht zu weit und nur, wenn dabei niemand anderer gefährdet wird.

 

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