Grüne: "Dank Asylwerbern Glyphosat-Einsatz vermeiden"

- Stadtrat Max Gramberger von den Grünen
- Foto: GRÜNE
- hochgeladen von Linda Lenzenweger
Rieder Grüne schlagen Beschäftigung von Asylwerbern im städtischen Bauhof vor – mit ökologisch nachhaltigem Effekt.
RIED. 25 Asylwerber aus unterschiedlichen Nationen sind derzeit im Kapuzinerkloster in Ried im Innkreis untergebracht. Auf Vorschlag von Grünen-Stadtrat Max Gramberger sollen diese nun für Arbeiten im Zusammenhang mit dem städtischen Bauhof eingesetzt werden. "Im Speziellen denke ich daran, eine Verwendung des umstrittenen Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat durch Pflegemaßnahmen zu ersetzen, womit gleichzeitig auch ein ökologisch nachhaltiger Effekt erzielt werden könnte", so Gramberger. Von der Weltgesundheitsorganisation als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft, wird Glyphosat in Form des Unkrautvernichtungsmittels "Round up" auch im Rieder Stadtgebiet eingesetzt. Eine klassische mechanische Unkrautbeseitigung mit Hacke & Co. sei zu zeitintensiv, die Verwendung von Glyphosat daher die "effizienteste und umweltschonendste Methode", so Bürgermeister Albert Ortig. Und da kommen für Gramberger die Asylwerber ins Spiel: Sie könnten die zeitintensive manuelle Unkrautbeseitigung übernehmen. "Die Asylwerber wollen arbeiten. Die österreichischen Gesetze lassen dafür nicht viele Möglichkeiten, aber diese müssen wir ausschöpfen. Die Asylwerber können ihren guten Willen unter Beweis stellen und die Bevölkerung kann sich von diesem überzeugen. So können Vorurteile abgebaut werden und die Asylwerber einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten", so Gramberger.
Kriterien für Beschäftigung von Asylwerbern
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber sind sehr eingeschränkt. Einige der wenigen Möglichkeiten besteht in der Ausübung von Arbeiten im öffentlichen Interesse. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein. Die Tätigkeit darf nur dem Gemeinwohl dienen, es muss eine Unfallversicherung abgeschlossen sein und das Einkommen darf nicht höher als 110 Euro im Monat sein. Bei einem angesetzten Stundenlohn von fünf Euro würde das eine monatliche Arbeitszeit von 22 Stunden bedeuten. Bei den städtischen Park- und Friedhofsanlagen oder zur Reinigung am Messegelände sei eine Beschäftigung denkbar, so Ortig. "Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das Beschäftigungsprogramm der Rifa nicht konkurriert wird", betont Gramberger.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.