Stadt Ried prüft Bescheid
Kobl-Bioladen muss vorerst nicht schließen

- Der Selbstbedienungsladen wird weiterhin bestehen.
- Foto: BRS
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Das Landesverwaltungsgericht in Linz gibt der Beschwerde Kobl-Ladenbesitzers Recht. Damit ist der Abbruchbescheid der Stadt Ried für das Gebäude nichtig. Ein neuer Bescheid wird nun von der Stadt geprüft.
RIED IM INNKREIS. Peter Gadermaier ist zufrieden: Der Abbruchbescheid der Stadtgemeinde Ried für den Kobl-Bioladen an der Eberschwanger-Straße wurde vom Landesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben: "Wir sind sehr glücklich, den Laden weiterhin betreiben zu können. Wir mussten ihn auch nicht zwischenzeitlich schließen. Das Gericht hat uns in allen Punkten Recht gegeben." Außerdem gelte bis Dezember 2025 noch in Gestattungsvertrag des Landes.
Neuer Bescheid wird geprüft
Stadtchef Bernhard Zwielehner nimmt das Urteil zur Kenntnis, ein neuer Bescheid sei vom Amt gerade in Arbeit. Nichtsdestotrotz seien aber noch wichtige Themen zu klären. "Das wäre jetzt die fünfte befristete Baugenehmigung in Folge. Es muss jetzt geprüft werden, ob man somit rechtlich in den Kettenvertrages hineinfällt. Dieser wäre rein rechtlich verboten", sagt Zwielehner gegenüber der BezirksRundSchau. Auch der Gestattungsvertrag müsse nochmals geprüft werden. Auf Nachfrage bestätigt er weiterhin, dass es auch eine "problemlosere" Variante des Ladenstandortes gäbe: "Hätte der Besitzer den Laden auf das Grundstück daneben hingebaut, hätte es dieses Thema und den Bescheid nie gegeben."
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