Maibaumstehlen richtig gemacht

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BEZIRK. Wer darf einen Maibaum stehlen? In welchem Zeitraum darf er gestohlen werden? Ab wann gilt er überhaupt als gestohlen? Und welche Teile des Maibaums dürfen eigentlich entwendet werden? Das Maibaumstehlen gehört zum Innviertel wie der Maibaum selbst. Doch nicht überall gelten die gleichen Regeln für das beliebte Brauchtum. Um Licht durch den Maibaum-Dschungel zu bringen, initiierte die Landjugend Oberösterreich schon 2013 eine digitale Maibaumlandkarte. Dabei wird sichtbar, wie unterschiedlich die Regeln in den einzelnen Gemeinden und Ortschaften sind. Die Maibaumlandkarte soll auch dazu dienen, Streitigkeiten im Vorfeld so gut wie möglich auszuschließen.

Die Regeln im Bezirk
Aus dem Bezirk Ried haben erst vier Landjugend-Gruppen ihre Regeln in die Maibaumlandkarten eingetragen: Ort im Innkreis, St. Martin, Geinberg und Mettmach. So dürfen beispielsweise in St. Martin nur Gruppen oder Vereine den Maibaum stehlen, in Geinberg nur jene, die auch selbst einen Baum aufgestellt haben. Während er in St. Martin, Geinberg und Ort als gestohlen gilt, sobald er außerhalb der Gemeindegrenze ist, muss er in Mettmach für einen erfolgreichen Diebstahl nur eine Baulänge gezogen werden. Einig sind sich alle bei der Auslöse: Für Bier und Jause muss der Maibaum wieder zurückgegeben werden. In Geinberg sind die Diebe zudem verpflichtet, beim Maibaumaufstellen zu helfen.

Regeln eintragen
Um die weißen Flecken in der Landkarte zu füllen, kann nach wie vor auf www.ooelandjugend.at den Fragebogen ausfüllen. Zu finden sind die Ergebnisse auf www.doris.at.

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