Urteil nicht rechtskräftig
Neun Monate bedingte Haft plus 720 Euro Geldstrafe für Freier

Ein 54-jähriger Freier wurde heute, 10. Juli 2023, wegen schweren Raubes nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe verurteilt.  | Foto: Streif
  • Ein 54-jähriger Freier wurde heute, 10. Juli 2023, wegen schweren Raubes nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft und 720 Euro Geldstrafe verurteilt.
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Heute, 10. Juli 2023, musste sich ein 54-jähriger,  in Österreich bisher unbescholtener Asylwerber aus dem Iran vor dem Landesgericht Ried verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 11. Jänner 2023 in einem Laufhaus in Schärding eine 37-jährige Prostituierte aus Rumänien genötigt und ausgeraubt zu haben. Der Angeklagte wurde von Richter Josef Lautner nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. 

SCHÄRDING/ RIED. Bei seiner Verhandlung plädierte der Angeklagte in allen Punkten – ihm wurden schwerer Raub, Nötigung, sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen – auf nicht schuldig. Vielmehr sprach er von einem Komplott gegen ihn. Seiner Version nach habe er das Opfer an besagtem Tag weder genötigt, noch bedroht oder beraubt. Auch sei es zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen. „Eine halbe Stunde Sex hätte hundert Euro gekostet. Ich hatte aber nur 95 Euro dabei. Sie war einverstanden. Wir waren nackt, haben aber nur geredet, Bier getrunken und Zigaretten geraucht. Dann sagte sie, die Zeit ist schon vorbei. Da wollte ich mein Geld zurück. Wenn ich nur mit jemandem reden will, muss ich nicht 95 Euro zahlen“, so der Angeklagte, welchem eine Strafe von einem bis 15 Jahre Haft drohte. Nach längerer Diskussion und einigen Nachrichten und Telefonaten, welche die Rumänin mit ihrem Handy verschickt beziehungsweise getätigt hatte, soll sie dem Angeklagten das Geld vor die Füße geworfen haben, als sich dieser wieder anzog. Zu diesem Zeitpunkt habe es an der Tür geklopft und eine zweite Prostituierte sei vor der Tür gestanden. Die Angeklagte habe die Jacke des Iraners auf den Flur geworfen, woraufhin er das Zimmer verlassen habe. Von einer Bedrohung der Rumänin mit einem Aschenbecher wollte der Angeklagte nichts wissen. Eine Tischlampe habe er auf dem Weg zum WC, das direkt vom Zimmer der Prostituierten aus zugänglich war, versehentlich beschädigt.

Aussage gegen Aussage

Ein gänzlich anderes Bild zeichnete das Opfer in der Beweisaufnahme. Sie gab an, die vereinbarte Dienstleistung – eine halbe Stunde Oralsex – durchgeführt zu haben. Trotzdem habe der Iraner daraufhin sein Geld zurück gefordert und im Zimmer nach mehr Geld gesucht. Dazu habe er Kleidung aus dem Kasten geworfen, die Prostituierte am Kragen gepackt und gedroht, ihr einen Aschenbecher auf den Kopf zu werfen. Sie habe mehrmals mit dem Laufhaus-Betreiber geschrieben, darunter auch den Satz „I am scared“, was das Chat-Auswertungsprotokoll bestätigte. Als der Angeklagte auf der Toilette war, nutze sie diese Chance allerdings nicht, um den Raum zu verlassen.

Zeugin klopfte an Tür

Ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurde die zweite Prostituierte, ebenfalls aus Rumänien. Sie gab an, in der Küche Beschimpfungen aus dem Zimmer des Opfers gehört und zuerst an Domina-Praktiken gedacht zu haben. Dann habe sie vom Laufhaus-Betreiber eine WhatsApp-Nachricht bekommen mit der Aufforderung, nachzuschauen, was da los ist. Sie sei dann zum Zimmer des  Opfers gegangen und habe laut angeklopft. Ihre Kollegin habe die Tür geöffnet und gezittert. Sie selbst habe gesehen, dass Kleidung aus dem Schrank am Boden lag. Sie forderte das Opfer auf, die Jacke des Angeklagten auf den Flur zu werfen, was diese dann auch tat. 

Kein Motiv für Komplott 

Ebenso unterschiedlich wie die Aussagen von Angeklagtem und Opfer gestalteten sich die Abschlussplädoyers von Staatsanwältin Franziska Schatz und dem Verfahrenshelfer des Iraners vor dem Schöffensenat. Schatz stellte die Frage in den Raum, welchen Grund das Opfer für einen Komplott gehabt haben sollte und betonte, wie ruhig und sachlich diese im Zeugenstand aussagte. Kleinere Abweichungen zwischen der ersten Aussage bei der Polizei und im Zeugenstand führte sie auf die dazwischen verstrichene Zeit von rund einem halben Jahr zurück. Ebenso betonte sie, dass der Angeklagte sämtliche Vorwürfe bestritt und seine ganz eigene Version vortrug.

"Keine Fakten, keine Beweise"

Der Verfahrenshelfer hingegen unterstrich, dass es „keine Fakten und keine Beweise“ gäbe, es Aussage gegen Aussage stünde und nach dem Österreichischen Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu urteilen sei. Ausserdem zweifle er an der Glaubwürdigkeit des Opfers und beantragte einen Freispruch. Das letzt Wort vor der Urteilsverkündigung hatte der Angeklagte: „Wenn ich nur ein Prozent schuldig wäre, wäre ich aus Österreich davongelaufen“, so der Iraner.

Neun Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe

Nachdem sich die Richter und der Schöffensenat zur Besprechung zurückgezogen hatten, verkündete Richter Lautner das Urteil: Für den versuchten schweren Raub wurde der Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten, einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 720 Euro verurteilt sowie zur Rückzahlung der 95 Euro verurteilt. In allen anderen Anklagepunkten gab es einen Freispruch. „Dieses Urteil ist am unteren Limit“, so Lautner. Eine gänzlich unbedingte Strafe sei aber nicht möglich, da der Angeklagte keine Schuldeinsicht zeigte. Daher wurden drei Monate von einem Jahr Haftstrafe in 180 Tagessätze zu je vier Euro, also insgesamt 720 Euro, umgewandelt. Der Angeklagte nahm dieses Urteil nicht an.

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