Arbö
"Punschen oder Lenken, nicht beides kombinieren"
Der Advent hat begonnen und die Weihnachtsmärkte in Oberösterreich laufen bereits auf Hochtouren.
RIED. Nicht nur für die motorisierten Fahrzeuglenker gilt Vorsicht beim adventlichen Punschen. Auch Führerscheinbesitzern, die alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs sind, drohen Geldstrafen und/oder Führerscheinentzug – ganz abgesehen von der Gefahr, welche die Lenker für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer erzeugen. Die Devise lautet: „Punschen oder Lenken, aber nicht beides kombinieren! Schon eine Tasse Punsch kann die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, was bittere Konsequenzen mit sich ziehen kann", so Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. Eine Geldstrafe kann dabei noch als "glimpflich" bezeichnet werden.
Schneller über 0,5 Promille als gedacht
Die durchschnittliche Alkoholkonzentration beim Punsch liegt bei etwa 7,6 Volumenprozent. Umgerechnet bedeutet das, dass eine Frau mit einem Körpergewicht von 55 Kilogramm nach nur einem Punsch etwa 0,6 Promille im Blut erreicht. Bei einer Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze ist nicht nur mit Strafen und rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, es kann zudem Probleme mit der Versicherung bekommen: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden nicht. Übrigens ist auch Fahrradfahren ab 0,8 Promille mit erheblichen Rechtsfolgen verbunden.
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