Bis Ende Jänner AK-Wahlrecht beantragen
Von 18. bis 31. März finden in Oberösterreich Arbeiterkammer-Wahlen statt. Einige Gruppen können nicht automatisch wählen. Sie können bis 26. Jänner ihr Wahlrecht beantragen.
BEZIRK. "Betroffen sind alle Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte, Personen in Eltern-, Bildungs- oder Pflegekarenz sowie Krankenpflegeschüler und Arbeitslose", weiß Marianne Kraxberger, Spitzenkanidatin der ÖAAB Bezirk Ried. Sie müssen bis spätestens 26. Jänner einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen, um im März wählen zu können. Der Antrag kann online auf www.akooe.at mittels Formular gestellt werden. Das mit der Sozialversicherungsnummer versehene und unterschriebene Formular kann per Post oder persönlich in jeder AK-Bezirksstelle, sowie per Mail an akwahlbuero@akooe.at oder per Fax an 050/6906-63001 abgegeben werden.
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