Rohrbacher Polizei informiert
"Jede Stunde kann bei Vermissten kostbar sein"
Gibt es derzeit vermisste Personen aus dem Bezirk Rohrbach? Günther Hollin, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant, informiert. Zudem berichtet er, was zu tun ist, wenn jemand abgängig ist.
BEZIRK ROHRBACH. 2022 gab es im Bezirk Rohrbach 30 Abgängigkeitsanzeigen. In 15 Fällen erhielt die Polizei konkrete Anhaltspunkte, weshalb Suchaktionen gestartet wurden. "Drei der vermissten Personen konnten leider nur noch tot aufgefunden werden", informiert Günther Hollin, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant in Rohrbach. Er berichtet, dass er und seine Kollegen viele Vermisstenanzeigen aus Betreuungseinrichtungen erhalten. Oft betrifft das Menschen mit Demenz oder Personen mit Beeinträchtigungen. Doch auch Jugendliche werden immer wieder als abgängig gemeldet. "Meist gibt es da Probleme mit den Eltern oder generell mit der Familie", so Hollin.
Personen abgängig melden
Doch wann gilt eine Person als vermisst? "In der Regel wird eine Person, die ihrem gewohnten Umfeld fernbleibt, von Angehörigen oder Bekannten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle als abgängig gemeldet. Dabei spielt die Dauer der Abgängigkeit keine Rolle", betont Hollin. Die Polizei leitet eine Fahndung ein, wenn befürchtet wird, dass Suizidgefahr besteht, der Betroffene Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls geworden sein könnte oder es sich um einen Minderjährigen handelt. Ebenso, wenn eine hilflose Person abgängig und dadurch gefährdet ist.
Nicht warten, sofort Polizei informieren
Der Exekutivbeamte betont, nicht zu warten und sich sofort bei der Polizei zu melden, wenn jemand abgängig ist: "In so einem Fall kann jede Stunde kostbar sein. Für eine Suchaktion benötigt die Polizei konkrete Anhaltspunkte, um ein Suchgebiet einschränken zu können", erklärt Hollin. Hinzugezogen werden bei solchen Aktionen dann meist die Feuerwehr, eine Suchhundestaffel des Roten Kreuzes und die Rettungshundebrigarde. Für diese Fälle gibt es außerdem Drohnen der Einsatzorganisationen, welche nachtsichttauglich sind sowie Wärmebilder erstellen können. Von privaten Suchaktionen rät Hollin jedoch ab: "Dadurch werden oft Fährten und Spuren zerstört. Durch die verstrichene Zeit erweitert sich das Gebiet, in der sich die vermisste Person aufhalten könnte." Gibt es keine Hinweise über mögliche Aufenthaltsorte, so wird die abgängige Person zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben.
Vermisster nach 28 Jahren gefunden
Günther Hollin berichtet von einem Vermissten, der im Jahr 2022 wieder aufgetaucht ist. Dabei handelt es sich um einen 62-jährigen Haslacher, der 28 Jahre lang abgängig war: "Der Herr wurde Ende August im Zuge einer polizeilichen Grenzkontrolle festgestellt. Dieser hat sich aus privaten Gründen eine neue Existenz im Ausland aufgebaut, seine Angehörigen nicht informiert und ihnen seit 1994 kein Lebenszeichen gegeben." Laut Polizei müssen erwachsene, mündige Personen ihrem Umfeld nicht bekanntgeben, sobald sie abtauchen oder auswandern. "Es wäre natürlich von Vorteil, etwas zu sagen und nicht einfach abzuhauen, doch das ist keine Pflicht. Wird in diesem Fall der Vermisste von der Polizei aufgegriffen, muss der oder diejenige zustimmen, ob wir seine Kontaktdaten an seine Angehörigen weitergeben dürfen."
Keine Spur von Sandra
Nicht wieder aufgetaucht ist hingegen Sandra Kobler, welche mittlerweile seit fast zehn Jahren vermisst wird. Bis heute konnte nicht festgestellt werden, ob die damals 16-Jährige davongelaufen ist, einen Unfall hatte oder es sich um Suizid handelt. "Aufgrund des extremen Hochwassers der Großen Mühl war zu dieser Zeit eine sofortige Suchaktion unmöglich", erklärt der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant. Die letzte Spur habe die Jugendliche im Mai 2013 in Neufelden hinterlassen. Eine Leiche, die zu dem Vermisstenfall passt, wurde bis heute nicht gefunden.
Zur Sache
Die Polizei informiert, was zu tun ist, wenn jemand vermisst wird. So können Sie die Beamten unterstützen:
- Stellen Sie sicher, dass es eine immer erreichbare Kontaktstelle für die oder den Abgängigen und die Polizei gibt
- Hinterlassen Sie, wenn möglich, eine Nachricht samt Telefonnummer in der Wohnung der vermissten Person.
- Informieren Sie Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Arbeitgeber sowie die Schule über die Tatsache, dass die Person abgängig ist.
- Geben Sie der Polizei ein aktuelles Foto und eine möglichst genaue Personenbeschreibung.
- Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll oder Notizen über Gewohnheiten, Hobbys Freundeskreis, Lebensveränderungen usw. der abgängigen Person.
- Nennen Sie möglichst viele Kontaktpersonen, mit denen die abgängige Person zu tun hatte.
- Erkundigen Sie sich beim Telefonanbieter nach Einzelgesprächsnachweisen.
- Sobald Sie weitere Informationen erhalten, teilen Sie diese der Polizei umgehend mit.
- Halten Sie regelmäßig Kontakt zur Polizei.
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