Neue Parkregelung am Musikschulparkplatz

Derzeit darf auf dem Musikschulparkplatz nicht geparkt werden. Zukünftig ist es zu schulfreier Zeit erlaubt.
  • Derzeit darf auf dem Musikschulparkplatz nicht geparkt werden. Zukünftig ist es zu schulfreier Zeit erlaubt.
  • hochgeladen von Karin Bayr

ROHRBACH. Für den Musikschulparkplatz wurde eine neue Parkplatzregelung beschlossen. Ein Halte- und Parkverbot wird verordnet, wobei diese Einschränkung auf die Schultage begrenzt ist. Jeder Verkehrsteilnehmer, der schulzugehörig ist, erhält eine Berechtigungskarte, um dort parken zu können. An schulfreien Zeiten kannn der Parkplatz vor der Musikschule künftig als Dauerparkplatz genutzt werden. Diese Regelung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

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