Trauerfall – Was ist zu tun?
BEZIRK (anh). Egal, ob unverhofft oder vorhersehbar – der Tod eines geliebten Menschen erschüttert immer, rüttelt auf und schockiert. Um trotz all der Trauer auf keinen der danach wichtigen Punkte zu vergessen, hat der Sozialsprengel Oberes Mühlviertel in einer Broschüre Wissenswertes zusammengefasst.
Zuerst gilt es den Arzt zu verständigen. Bis zum Eintreffen des Mediziners darf an dem Verstorbenen nichts verändert werden. Auch die Uhrzeit des eingetretenen Todesfalles ist zu notieren. Ebenfalls verständigen sollte man sodann den Priester. Für das Pfarramt müssen erforderliche Dokumente wie der Totenbeschauschein erstellt werden. Personen, die dem Verstorbenen nahe gestanden sind, werden ebenfalls informiert. Als nächstes wird der Leichenbestatter kontaktiert. Falls der Verstorbene nicht von den Angehörigen gewaschen wird, gilt es außerdem Kleidung für die Person vorzubereiten. Auch Totenbilder müssen gemacht werden. Die Kontaktdaten für den Totengräber bzw. Mesner erfährt man über das Pfarramt. Falls der Verstorbene noch in einem Dienstverhältnis gestanden hatte, wird auch der Arbeitgeber informiert, genauso wie sein jeweiliges Geldinstitut. Schließlich ist die Gemeinde, in welcher der Todesfall eingetreten ist, zu verständigen. Hierbei sind eine Totenbeschaugebühr und eine Gebühr für die Aufbahrungshalle zu bezahlen. Mitzunehmen sind hierbei: Geburts- und Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Totenbeschauschein, eventuell Sterbeurkunde des Partners. Der Notar wird vom Gemeindeamt informiert.
Das Begräbnis
Davor:
• Art der Bestattung wählen: Erd- oder Feuerbestattung
• Termin für die Bestattung fixieren
• Vorbeter organisieren
• Kreuz- und Sargträger organisieren: mindestens vier Personen
• Sarg, Kränze und Blumenschmuck bestellen
• Messgestaltung (Chor, Organist) planen und organisieren
• Musikkapelle und Bekannte einladen
• Begräbnistermin mit jenem Gasthaus, wo das Totenmahl sein soll, abstimmen
Danach:
• Kündigung von laufenden Verträgen wie Miete, Strom, Mitgliedschaften
• Abmeldung bei Zusatzversicherungen, Finanzamt, Post, Fernsehen etc.
• Witwen-/Witwerpension: Antrag bei Pensionsversicherungsanstalt stellen
• Räumen der Wohnung
Mit jemandem vertraulich über Trauer reden
Der Verlust eines Menschen verursacht bei Hinterbliebenen oft so große Trauer, dass Symptome wie Unruhe, Panik-attacken oder Schlafstörungen auftreten können. Sollten diese mehrere Wochen andauern, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Hausarzt, die Krisenhilfe OÖ (0732/2177) oder die Mikado Beratungsstelle (07283/7008).
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