Promillegrenze für Jugendschutz

Mit einer Verschärfung des Gesetzes will die Politik den übermäßigen Alkoholkonsum bekämpfen. | Foto: fotolia/line-of-sight
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BEZIRK. Aufregung herrscht über eine Novelle des Jugendschutzgesetzes, die derzeit im Landtagsausschuss diskutiert wird. Die bisherige Definition von "übermäßigem Alkoholkonsum" soll präzisiert werden. Für 16- bis 18-Jährige würde dann eine 0,5-Promille-Grenze gelten. Die Landesobfrau der Jungen ÖVP, Landtagsabgeordnete Helena Kirchmayr befürchtet eine Massendiskriminierung von Jugendlichen. "Für mich stellt sich die Frage, wie die Kontrollierbarkeit des Gesetzes in der Praxis aussehen soll." Auch die Wirte kritisieren die geplante neue Regelung als praxisfern. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol sei bei allen Beteiligten einzufordern. "Eine Vorverurteilung der Wirte ist schon erfolgt und wird gebetsmühlenartig in der Öffentlichkeit wiederholt", ärgert sich Eva Maier, Fachgruppenobfrau der Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Julia Falkner, Wirtesprecherin im Bezirk Rohrbach, hält eine Gesetzesänderung nicht für sinnvoll.
"Das Jugendschutzgesetz ist so in Ordnung. Wichtiger wäre, an die Verantwortung der Eltern und die Jugendlichen selbst zu appellieren. Wenn man mit 16 Jahren wählen kann, muss man auch verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen können." Kommt das Gesetz, wird es für die heimischen Wirte und die Exekutive schwierig: "Wie soll die Kontrolle funktionieren? 0,5 Promille hat jemand, der zwei Bier getrunken hat, obwohl man es ihm vermutlich noch nicht ansieht. Sollen wir jeden Gast, der kommt, blasen lassen?", fragt sich Falkner.

Probleme bei Festen
Die Gastronomie nimmt das Thema Jugendschutz sehr ernst. "In den letzten Wochen wurden gravierende Überschreitungen immer nur im Zusammenhang mit Festivitäten von Jugendvereinen festgestellt", sagt Peter Frömmel, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der WKO. Die Junge ÖVP befürchtet, dass die Gesetzesänderung Jugendliche, Festveranstalter und Vereine in eine gesetzliche Enge treiben würde. "Eine adäquate Kontrollierbarkeit wäre für die Exekutive nicht gegeben", sagt Kirchmayr.

Diskussion notwendig
Vom Bezirkspolizeikommando Rohrbach und vom Landespolizeikommando will man sich zur Diskussion nicht äußern. Erst wenn das Gesetz beschlossen sei, werde es die Exekutive betreffen. "Im Herbst werden intensive Beratungen und Diskussionen über den von Landesrat Josef Ackerl vorgelegten Entwurf im Landtagsausschuss notwendig sein", sagt Kirchmayr. Auch Julia Falkner glaubt, dass die Änderung noch diskutiert werden muss.

Die geplante Novelle zum oö. Jugendschutzgesetz sieht vor, dass die Formulierung "übermäßiger Alkoholkonsum" bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren genauer definiert wird. Konkret soll es heißen: "Ein übermäßiger Akoholkonsum liegt vor, wenn der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,25 m,g/l beträgt." Das enstpricht 0,5 Promille.
Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken gänzlich verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine gebrannten Alkoholika gekauft oder konsumiert werden.

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der jungen Leute. Dazu wurde in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz geschaffen. "Mit Augenmaß, aber auch mit Konsequenz nimmt es Geschäftsleute, Jugendliche und Eltern in Verantwortung", heißt es vom Land OÖ.

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