Beginnender Schwärmflug des Fichtenborkenkäfers

Landesforstdirektorin HR DI Elfriede Moser und LR Max Hiegelsberger. | Foto: Foto: Land OÖ/Stockinger
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BEZIRK. Durch die lange Trockenheit des heurigen Frühjahrs konnte sich der Borkenkäfer besonders gut entwickeln. „Die Niederschlagsdefizite der vergangenen Wochen haben die Entwicklung der rindenbrütenden Schadinsekten begünstigt“, berichtet Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Der Borkenkäfer gehört zu den gefährlichen Waldschädlingen, das heißt, dass er auch gesunde Bäume befallen kann. Die Schadholzmenge befindet sich mit 50.000 Festmeter in Oberösterreich zur Zeit noch etwas unter dem Vorjahresniveau. Auf Grund der anhaltenden Trockenzeit gilt die Gefahr der Massenvermehrung für 2017 jedoch als sehr hoch. Das Borkenkäfermonitoring des oberösterreichischen Landesforstdienstes zeigt ein hohes Aktivitätsniveau des Borkenkäfers. „Gerade in den kommenden Wochen ist auf die frühzeitige Befallserkennung besonders zu achten“, appelliert der zuständige Landesrat Max Hiegelsberger an alle Eigentümer, ihre Wälder zu kontrollieren.

Mühlviertel und Alpenvorland sind Schwerpunkte

In den ausgelegten Fangbäumen und in den Borkenkäferfallen werden hohe Fänge verzeichnet. Die Schwerpunkte des aktuellen Befallsauftretens sind weiterhin das Mühlviertel und das Alpenvorland. Bisher sind in Oberösterreich im Jahr 2017 rund 50.000 fm Borkenkäferschadholz angefallen, rund 50 % sind Einzelbefall, 45 % Baumgruppen und rund 5 % flächiger Befall.

Anzeichen für Befall

Harzfluss am Stamm und Bohrmehl an Einbohrlöchern mit einem Durchmesser von bis zu 3 mm sind ein deutliches Zeichen für einen Befall. Die Borkenkäfer bohren sich in die Rinde ein und legen dort ihre Eier ab. Durch den Fraß der Larven und Käfer wird der Baum meist innerhalb kürzester Zeit zum Absterben gebracht. „Die Entwicklungsdauer vom Ei bis zum fertigen Käfer beträgt je nach Witterung sechs bis zehn Wochen“, erklärt Landesforstdirektorin Dipl.-Ing.in Elfriede Moser. Die Jungkäfer sind nach kurzer Zeit fortpflanzungsfähig, sodass zwei bis drei Generationen pro Jahr möglich sind. Zu den aggressiven Borkenkäferarten gehören bei der Fichte der Buchdrucker und der Kupferstecher. Vor allem durch den Buchdrucker können bei Massenvermehrungen großflächige Fichtenbestände absterben. Alleine ein Borkenkäferpärchen kann unter günstigen Bedingungen in einem Jahr mehr als 100.000 Nachkommen haben.

Nach Gesetz verpflichtet

Nach den Bestimmungen des Forstgesetzes ist die Waldeigentümerin bzw. der Waldeigentümer verpflichtet, Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Schädlingen zu richten und den Borkenkäferbefall entsprechend zu bekämpfen. Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung sind der Forstbehörde umgehend zu melden. Wichtig ist dabei eine gute Gesprächsbasis zur Waldnachbarin bzw. zum -nachbarn. Denn Waldeigentümerinnen und -eigentümer sollten sich auch gegenseitig auf Befallsherde aufmerksam machen. Seitens der Behörde kann der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer die Aufarbeitung des Schadholzes durch Bescheid aufgetragen werden. Die wirkungsvollsten Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen sind die saubere Waldbewirtschaftung, ein frühzeitiges Aufarbeiten und das zeitgerechte Entfernen frisch befallener Bäume aus dem Wald. Wichtig ist, dass im Wald auch Kronenteile und sonstige Resthölzer beseitigt werden. Durch die genannten Maßnahmen werden sowohl die Käfer als auch die Käferbrut vernichtet sowie Neubefall und eine weitere Vermehrung der Käfer verhindert. „Nur durch gemeinsame und koordinierte Maßnahmen kann größerer Schaden verhindert und die Borkenkäfergefahr entsprechend eingedämmt werden“, sagt Landesrat Max Hiegelsberger.
Angesichts der heuer angespannten Borkenkäfersituation in Fichtenbeständen sollen möglichst alle Waldbesitzer/innen über das Befallsverhalten von Buchdrucker und Kupferstecher informiert sein, da nur gute Kenntnisse über den Schädling das Befallsrisiko richtig erkennen und einschätzen lassen.
Das Land Oberösterreich fördert über das Förderungsprogramm der Ländlichen Entwicklung die Vorlage von Fangbäumen mit 24,- Euro pro Stück. 2017 wurden bisher insgesamt 870 Fangbäume mit rund 21.000,- Euro beantragt.

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