Flutlicht bleibt am Reischlberg finster
Endgültige Entscheidung über den Ausbau der Flutlichtanlage nahe des Europaschutzgebietes ist vorerst vertagt.
HOCHFICHT. Die Hochficht Bergbahnen haben um Bewilligung der Errichtung einer Flutlichtanlage für eine Skipiste angesucht. 23 Lichtmasten sollen entlang der Piste, die seit heuer mit der neuen Gondel auf den Reischlberg erreicht werden kann, errichtet werden. Bisher gibt es nur auf der Wenzelwiese eine Flutlichtanlage. Die Naturschutzbehörde des Landes OÖ hat unter Einforderung der Einhaltung von Auflagen die Bewilligung, befristet bis Ende des Jahres 2022, erteilt.
Naturverträglichkeit prüfen
Die Flutlichtanlage selbst ist nicht direkt im Europaschutzgebiet, allerdings ist es von diesem umgeben. Das bringt Probleme. Beschwerde gibt es gegen den oben genannten Bescheid nun von der OÖ. Umweltanwaltschaft. Der Grund: Es seien unzureichende Sachverständigengutachten eingebracht worden und keine ausreichende Naturverträglichkeitsprüfung erfolgt. Außerdem sei das Parteiengehör nicht ausreichend gewahrt worden. Mit ähnlichen Kritikpunkten hat sich auch eine andere Naturschutzorganisation beim Landesverwaltungsgericht beschwert.
Ball bei der Regierung
Dieser kam nun zu dem Entschluss, dass die Sache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die Oö. Landesregierung zurückzuverweisen ist. Für das eingereichte Projekt muss nun im Hinblick auf die potentielle Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes eine Bewilligung nach dem oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz eingeholt werden.
Ordentlich prüfen
"Das Landesverwaltungsgericht schreibt dafür eine umfassende Prüfung des Projektes auf Verträglichkeit, mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes, insbesondere die Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen, vor", heißt es in einer Aussendung, die Vizepräsident Markus Kitzberger unterzeichnet hat. Kritisiert wird darin auch, dass die Behörde für die Beurteilung wesentliche Ermittlungsschritte nicht mehr gesetzt, stattdessen vorzeitig eine Bewilligung erteilt und die Prüfung abgebrochen habe.
Keine Bewilligung
Die Bewilligung muss daher aufgehoben und die Sache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an die Naturschutzbehörde zurückverwiesen werden. Wann es eine neue Entscheidung geben wird, ist derzeit nicht bekannt.
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