Gesetz will private Tierinserate stoppen

Private Tierinserate will man stoppen. | Foto: Foto: panthermedia/Ewas
  • Private Tierinserate will man stoppen.
  • Foto: Foto: panthermedia/Ewas
  • hochgeladen von Annika Höller

BEZIRK (anh). Auf Online-Plattformen herrscht derzeit Aufruhr. Grund ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes, die den privaten Tierverkauf via Internet verbieten will. Zwar machte man sich auch bisher schon strafbar, wenn man Tiere auf öffentlichen Plätzen feilbot, wie etwa aus dem Kofferraum, im Internet konnte aber bislang noch inseriert werden. Damit soll Schluss sein. Im Nationalrat wurde die Novelle bereits beschlossen, erlassen werden soll sie noch in diesem Jahr. Herbert Baumann, einer der Administratoren der Facebook-Gruppe "Tierflohmarkt Mühlviertel" rät den knapp 1400 Mitgliedern bis auf Weiteres nichts mehr zu posten – zu deren Sicherheit. Er wüsste jedoch von ähnlichen Gruppen, die es damit nicht so genau halten würden. Ihm waren aber Regeln und Veranwortung seit Anfang an wichtig. "Wir haben immer streng kontrolliert, wen wir aufnehmen. Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber bei uns hat immer alles gepasst. Es werden ohnehin schon so viele Tiere ausgesetzt oder ertränkt, wieso verbietet man jetzt diese geregelte Möglichkeit zur Weitergabe?", fragt sich Baumann, dem die Mitglieder davonlaufen. Laut Valentin Pühringer, Sicherheitsbeauftragter der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, sei noch nicht ganz klar, wie das Gesetz genau anzuwenden ist, da es eben noch nicht kundgemacht worden ist. Rechtliches bleibt also abzuwarten. Fakt ist jedenfalls, dass bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mit Strafen von 3.750 – bzw. bei Wiederholung 7.500 – Euro zu rechnen ist.

Zur Sache

• Ende März wurde im Nationalrat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen – mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS. Kundgemacht wurde das Gesetz bislang noch nicht. Es soll aber in diesem Jahr noch kommen.
• Darin enthalten ist unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen.
• Private Verkäufer müssen sich somit entweder eine Züchtergenehmigung holen (Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft) oder die Tiere Züchtern oder gewerblichen Haltern übergeben.
• Im Zoofachhandel dürfen Tiere weiterhin verkauft werden.
• Weitere Neuerungen: verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Mikrochips ab 1.1.2018, Verbot des Tätowierens und der Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Rohrbach auf MeinBezirk.at/Rohrbach

Neuigkeiten aus Rohrbach als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Rohrbach auf Facebook: MeinBezirk.at/Rohrbach - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Rohrbach und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.