Gesetz will private Tierinserate stoppen
Nationalrat verbietet privaten Tierverkauf via Internet. Viele sind verunsichert und verärgert.
BEZIRK (anh). Auf Online-Plattformen herrscht derzeit Aufruhr. Grund ist eine Novelle des Tierschutzgesetzes, die den privaten Tierverkauf via Internet verbieten will. Zwar machte man sich auch bisher schon strafbar, wenn man Tiere auf öffentlichen Plätzen feilbot, wie etwa aus dem Kofferraum, im Internet konnte aber bislang noch inseriert werden. Damit soll Schluss sein. Im Nationalrat wurde die Novelle bereits beschlossen, erlassen werden soll sie noch in diesem Jahr. Herbert Baumann, einer der Administratoren der Facebook-Gruppe "Tierflohmarkt Mühlviertel" rät den knapp 1400 Mitgliedern bis auf Weiteres nichts mehr zu posten – zu deren Sicherheit. Er wüsste jedoch von ähnlichen Gruppen, die es damit nicht so genau halten würden. Ihm waren aber Regeln und Veranwortung seit Anfang an wichtig. "Wir haben immer streng kontrolliert, wen wir aufnehmen. Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber bei uns hat immer alles gepasst. Es werden ohnehin schon so viele Tiere ausgesetzt oder ertränkt, wieso verbietet man jetzt diese geregelte Möglichkeit zur Weitergabe?", fragt sich Baumann, dem die Mitglieder davonlaufen. Laut Valentin Pühringer, Sicherheitsbeauftragter der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, sei noch nicht ganz klar, wie das Gesetz genau anzuwenden ist, da es eben noch nicht kundgemacht worden ist. Rechtliches bleibt also abzuwarten. Fakt ist jedenfalls, dass bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mit Strafen von 3.750 – bzw. bei Wiederholung 7.500 – Euro zu rechnen ist.
Zur Sache
• Ende März wurde im Nationalrat eine
• Darin enthalten ist unter anderem ein
• Private Verkäufer müssen sich somit entweder eine
• Im Zoofachhandel dürfen Tiere weiterhin verkauft werden.
• Weitere Neuerungen: verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Mikrochips ab 1.1.2018, Verbot des Tätowierens und der Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.
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